Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.2018 eine Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung beschlossen (18/SVV/0396), die ab dem 01.08.2018 von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Potsdam angewendet werden kann. Der Großteil der Träger hat mittlerweile das Einvernehmen über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge nach § 17 Abs. 3 KitaG hergestellt. Letzte Einvernehmensherstellungen mit den freien Trägern werden aktuell abgeschlossen.

Alle Träger, die bereits ihr Einvernehmen erklärt haben, haben sich an den Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung gemäß Beschluss 18/SVV/0396 vom 27.06.2018 orientiert und erheben, was die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge betrifft, diese einheitlich.

Im Rahmen des Beschlusses 18/SVV/0396 vom 27.06.2018 ist festgelegt worden, bis zum Beginn des Kitajahres 2019 eine neue Beitragstabelle vorzulegen. Ein gleichlautender Auftrag an den Oberbürgermeister wurde am gleichen Tag (18/SVV/0385) unter Beachtung der frühzeitigen Einbeziehung der Stadtverordneten beschlossen.

Die Verwaltung wird mit externer Unterstützung die beschlossenen Empfehlungen der Elternbeitragsordnung evaluieren. Dafür werden derzeit Vergabekriterien erarbeitet. Die Vorstellung der Kriterien erfolgt dann in der Stadtverordnetenversammlung, im Hauptausschuss und im Jugendhilfeausschuss am 07.11.2018 fand ein 1. Expertengespräch (MBJS, LIGA der Wohlfahrtsverbände und Kommunen) zu den dringenden Reformfragen (Regelschwerpunkt Finanzierung) statt. Insgesamt wurden 11 Themenschwerpunkte zur zukünftigen Finanzierung der Kindertagesstätten in Brandenburg diskutiert.

 

Folgende Kernaussagen bzw. Forderungen aller Beteiligten sind hier von besonderer Bedeutung:

Zukünftig soll:

 

  • Die Kostenbeteiligung der Eltern (inkl. der Kosten für die Versorgung) landeseinheitlich geregelt werden.

 

und/ oder

 

  • Die Kostenbeiträge sollen wie bei anderen rechtsanspruchsgestützten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) festgesetzt und erhoben werden.

 

Am 05. Dezember 2018 werden die Forderungen bzw. Änderungsvorschläge im Rahmen eines landesweiten Fachtags des MBJS mit weiteren Akteuren (Fraktionen des Landtags, Elternbeiräte, Landeselternrat, kommunale Spitzenverbände und öffentliche und freie Jugendhilfe) konkretisiert.

 

Über die Ergebnisse des Fachtags am 05.12.2018 und eine Einschätzung der Verwaltung zum weiteren Fortgang der Entwicklung wird der Stadtverordnetenversammlung berichtet.

 

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Erläuterung


 

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