Antrag - 18/SVV/0348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem SV Concordia Nowawes 06 e.V. Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, einen Pachtvertrag über die Nutzung des Sportplatzes Nowawiese abzuschließen.

 

Dabei ist sicherzustellen:

 

- dass durch die LHP die in der Baugenehmigung vorgesehene Zahl von 16 Lichtstrahlern für die Trainingsbeleuchtung angebracht wird

 

- dass der Verein rechtsverbindlich die Haftpflicht übernimmt  für evtl. eintretende Schäden, die aus der Platznutzung mit einer nicht DIN-gerechten Beleuchtung entstehen

 

- dass der Verein eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweist.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Sachstand im September 2018 zu informieren.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Seit Eröffnung des Sportplatzes auf der Nowawiese ist dessen Nutzbarkeit durch hohe Durchfeuchtung und mangelnde Trainingsbeleuchtung eingeschränkt. In den letzten Monaten konnten durch Umstellung der Bewässerung und Platzpflegemaßnahmen erreicht werden, dass der Platz nur noch selten wegen Durchfeuchtung gesperrt werden musste. Umso ärgerlicher ist es, dass ein Training bei Einbruch der Dämmerung kaum nochglich ist, weil es an einer hinreichenden Trainingsbeleuchtung fehlt. Das gilt umso mehr, weil in Babelsberg ein besonders großer Bedarf  gerade bei Trainingszeiten nach 18 Uhr r ältere Jugendteams besteht.

 

Bis heute besteht zwischen KIS und dem SV Concordia Nowawes 06 Uneinigkeit darüber, ob die Herstellung einer DIN-gerechten Beleuchtung nach der von der Stadtverwaltung selbst beantragten und erteilten Baugenehmigung überhaupt möglich ist. Dabei war der Bau eines Sportplatzes für den Vereinssport an dieser Stelle und für diesen Zweck erst nach einem Gespräch des SV Concordia mit der Kulturministerin möglich, in dessen Ergebnis die denkmalrechtliche Erlaubnis im Wege einer Ministerentscheidung erteilt wurde. Die Stadt Potsdam macht sich zunehmend lächerlich, wenn sie nach der Investition von ca. 500.000 Euro nun erklärt, dass das von ihr beantragte Bauvorhaben bei Einhaltung der selbst erteilten Baugenehmigung technisch gar nicht umsetzbar ist.

 

Mit unserem Antrag wollen wir einen gangbaren Weg aufzeigen, das bestehende Problem konstruktiv zu lösen.

 

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