Beschlussvorlage - 18/SVV/0858

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Der umliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2). Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm" soll erweitert werden. Der Flächennutzungsplan soll im zugehörigen Teilbereich im Parallelverfahren geändert werden. Die Begründung hierzu ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind externe Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf 11.000,00 € belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400/5431569 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2019 bis 2021 anfallen. Für weitere Planungskosten in Höhe von ca. 20.000,00 € finden Gespräche über die Kostentragung statt.

 

r die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Planverfahrens sind darüber hinaus verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden aufgrund der im Aufstellungsbeschluss formulierten grundlegenden und im Änderungsbeschluss genannten Planungsziele ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden können und sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und konkreten Umsetzung des Planverfahrens können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2021 zu rechnen.

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird verwiesen.

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Anlagen

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