Beschlussvorlage - 18/SVV/0885

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam schließt mit der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen überregionalen Fachberatungsdienst für die soziale Beratung und Betreuung (Migrationsberatungsdienst) von Flüchtlingen ab.

 

Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2018 und endet am 31.12.2019. Sollte der Betreibervertrag vom 14.12.2017 gemäß § 12 Abs. 1 des Betreibervertrages verlängert werden, so verlängert sich dementsprechend auch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung. In dem Betreibervertrag hat die Landeshauptstadt Potsdam ein zweimaliges Optionsrecht, den Betreibervertrag um jeweils ein Jahr zu verngern.

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Erläuterung

Begründung:

 

Es bestand ein Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Diakonischen Werk Potsdam e.V. über den Betrieb einer Ausländerberatungsstelle für die Regionen kreisfreie Stadt Potsdam, kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel, dem Landkreis Teltow-Fläming und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 01.06.1997. Dieser Vertrag wurde zum 31.12.2017 aufgrund der Änderungen des Gesetzes über die Aufnahme von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) gekündigt.

 

Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen im Land Brandenburg in der Fassung vom 15.03.2016 i. V. m. der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz Durchführungsverordnung - LAufnGDV) vom 19.10.2016 wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit (allgemeine sozialen Beratung und Betreuung) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.

 

Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) vom 20.10.2016 i. V. m. der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes vom 19.10.2016 festgelegt.

 

Diese sehen für das Land Brandenburg ab 01.10.2016 für die Migrationsarbeit 54 Stellen vor, wofür eine Erstattung durch das Land in Höhe von 66.125 EUR je Stelle erfolgt.

 

Die bisher beteiligten Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark wollen nach dem neuen, seit 01.04.2016 gültigen Landesaufnahmegesetz, eine eigene Migrationssozialberatung betreiben. Lediglich die Stadt Brandenburg an der Havel möchte sich der Landeshauptstadt Potsdam anschließen.

 

r die Landeshauptstadt Potsdam stehen anteilig von den 54 Stellen insgesamt 3,294 VKA zur Verfügung und für die Stadt Brandenburg 1,458 VKA. Daraus ergeben sich 4,752 VKA.

 

Aufgrund des gekündigten Vertrag über den Betrieb einer Ausländerberatungsstelle gem. § 2 Nr. 3 bis 5 Landesaufnahmegesetz in Verbindung mit § 2 Nr. 2 Erstattungsverordnung des Landes Brandenburg und des Auslaufen des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Diakonischen Werk Potsdam e.V. war eine Ausschreibung der Leistung für Inbetriebnahme und Betrieb eines überregionalen Fachberatungsdienstes r die soziale Beratung und Betreuung (Migrationsberatungsdienst)r die Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel erforderlich.

 

Daher wurde mit der Stadt Brandenburg an der Havel der überregionale Fachberatungsdienst r die soziale Beratung und Betreuung (Migrationsberatungsdienst) ausgeschrieben und dem Diakonischen Werk Potsdam e.V. wurde der Zuschlag erteilt. Er erbringt seit dem 01.01.2018 bis 31.12.2019 mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr in der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg an der Havel den überregionalen Fachberatungsdienst (Migrationssozialarbeit) und erhält durch die Landeshauptstadt Potsdam die vereinbarte monatliche Pauschale.

 

r den Zusammenschluss der beiden kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erforderlich. Hierin wird u.a. die Finanzierung geregelt.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam erstellt bis Ende September eines jeden Jahres eine Rechnung entsprechend der vereinbarten Summe des Betreibervertrages unter Berücksichtigung des Verteilerschlüssels sowie der Erstattungsverordnung, die bis Ende November eines jeden Jahres durch die Stadt Brandenburg an der Havel beglichen wird.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) entstehen durch den seit 01.01.2018 laufenden Vertrag zur überregionalen Beratung von Flüchtlingen in der LHP und der Stadt Brandenburg jährlich Aufwendungen von 314.101,02 Euro. Insgesamt entstehen über den Vertragszeitraum von 2 Jahren bis zum 31.12.2019 Aufwendungen von 628.202,04 Euro. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen entstehen bis zum 31.12.2021 Aufwendungen von insgesamt 1.256.404,08 Euro.

 

Die Aufwendungen können vollständig aus den Erstattungen des Landes  für diese Leistung gedeckt werden. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 3 der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGErstV) erhalten die Landeshauptstadt Potsdam 3,294 Stellen und die Stadt Brandenburg 1,458 Stellen (zusammen 4,752 Stellen) zu je 66.125,00 Euro erstattet, also insgesamt 314.226,00 Euro jährlich.
 

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Anlagen

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