Antrag - 18/SVV/0967

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Leitlinie Grundstücksverkäufe zu überarbeiten. Die Möglichkeit von Konzeptausschreibungen soll gleichwertig in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit sollen auch klar definierte, nachvollziehbare Bedingungen bei Verkäufen nach Konzept formuliert werden.

Die überarbeitete Richtlinie soll der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 vorgelegt werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Rahmen der Sanierungs- und Entwicklungsgebiete finden in Potsdam vermehrt Konzeptausschreibungen statt. Die Potsdamer Mitte zeigt sehr gut, dass dieses Instrument geeignet ist, in zentraler Lage sowohl bezahlbares Wohnen als auch gestalterische Aspekte zu berücksichtigen. Das Instrument bietet auch die Möglichkeit, gemeinschaftliche Wohnprojekte bei Ausschreibungen zu berücksichtigen. Ansätze für Konzeptausschreibungen sind bisher sehr unterschiedlich. Zuletzt musste das Verfahren für ein Objekt in der Goethestraße gestoppt werden, weil keine rechtssichere Vergabe möglich gewesen sei. Es ist daher wichtig, Konzeptausschreibungen in der städtischen Verkaufsrichtlinie (11/SVV/0889) zu berücksichtigen und sie zu normieren, um Klarheit für zukünftige Verfahren zu haben.

Damit wird auch entsprechenden Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (u.a. 13/SVV/0495 „Kein Verkauf ohne Bedingungen“) Rechnung getragen.

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Anlagen

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