Beschlussvorlage - 18/SVV/0858
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Änderung des räumlichen Geltungsbereiches und Flächennutzungsplan-Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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05.12.2018
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30.01.2019
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06.03.2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Vorberatung
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13.12.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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17.01.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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22.01.2019
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12.02.2019
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 157 "Neue Mitte Golm" soll erweitert werden. Der Flächennutzungsplan soll im zugehörigen Teilbereich im Parallelverfahren geändert werden. Die Begründung hierzu ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind externe Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf 11.000,00 € belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400/5431569 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2019 bis 2021 anfallen. Für weitere Planungskosten in Höhe von ca. 20.000,00 € finden Gespräche über die Kostentragung statt.
Für die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Planverfahrens sind darüber hinaus verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden aufgrund der im Aufstellungsbeschluss formulierten grundlegenden und im Änderungsbeschluss genannten Planungsziele ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden können und sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und konkreten Umsetzung des Planverfahrens können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2021 zu rechnen.
Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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125,1 kB
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