Antrag - 19/SVV/0049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, die Landesregierung Brandenburg aufzufordern, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg dahingehend zu ändern, dass die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abgeschafft wird.

Die Sicherstellung des kommunalen Straßenausbaus auf hohem Niveau ist von wesentlicher Bedeutung für eine zukunftsfeste Straßeninfrastruktur in der gesamten Fläche des Landes und benötigt daher auch weiterhin erhebliche Investitionen. Die bisher von den Anwohnern erhobenen Beiträge sollen daher durch einen angemessenen und dem Konnexitätsprinzip folgenden finanziellen Ausgleich des Landes an die Brandenburger Kommunen ersetzt werden.

Dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr ist bis Mai 2019 zu berichten

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Erläuterung

Begründung

 

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt auch in Brandenburg auf immer größere Akzeptanzprobleme. Viele Beitragspflichtige wurden in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden jedoch regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt, sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung. Nur durch einen grundlegenden Systemwechsel nnen die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus im Land Brandenburg beseitigt werden. Anstelle der Beteiligung der Anwohner tritt dabei eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten.

Bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge, einschließlich der oftmals daraus resultierenden Gerichtsverfahren, entstehen nicht unwesentliche Personalkosten auf Seiten der Verwaltung, sowie durch die Einbeziehung externer Sachverständiger und Juristen. Unter anderem aus diesen Gründen wurden in anderen Bundesländern die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft.

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abgeschafft wird, insbesondere ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg dabei dementsprechend anzupassen.

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