Antrag - 19/SVV/0041

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die Anwendung der Richtlinie und die damit erreichten Ergebnisse zu prüfen. Insbesondere soll geprüft werden,

  • in welchem Umfang der Stadt durch die Anwendung der Richtlinie Einnahmen zur Finanzierung der sozialen Infrastruktur (Kita, Grundschulen) zugeflossen sind;
  • in welchem Umfang dadurch die Belastung der Stadt zur Finanzierung planungsbedingter sozialer Infrastruktur gemindert wurde;
  • in welchem Umfang die Planungsbegünstigten an den tatsächlichen Planungskosten beteiligt wurden;
  • wie hoch der Anteil von Vorhaben war, bei denen die Richtlinie angewendet wurde;
  • wie hoch der Anteil von Wohnungen mit Belegungsbindung an den errichteten Wohnungen bei Vorhaben war, in denen die Richtlinie angewendet wurde und an den insgesamt in Potsdam errichteten Wohnungen.
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Erläuterung

Begründung:

Mit dem Beschluss zum Potsdamer Baulandmodell sollte erreicht werden, dass die LH Potsdam die Nutznießer von planungsbedingten Wertsteigerungen an den Planungskosten bei B-Plan-Vorhaben beteiligt, dass Begünstigte auch zu einem signifikanten Teil zur Finanzierung der sozialen Infrastruktur, die infolge der durch die Schaffung des Baurechts möglichen Wohnungsbauvorhaben erforderlich wurde, herangezogen werden und dass bei allen Wohnungsbauvorhaben ein nennenswerter Anteil von Wohnungen mit Belegungsbindungen errichtet wird.

Das Potsdamer Baulandmodell wurde im November 2017 beschlossen. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist eine Bewertung der Wirksamkeit des Baulandmodells angebracht.

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