Beschlussvorlage - 19/SVV/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Die Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs für den Bereich „Golm Nord“ (siehe Anlage 1)

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde kann nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Die städtebauliche Entwicklung des Gebietes „Golm Nord“ ist geplant. Mit der Vorlage „Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs.4 BauGB für den Bereich „Golm Nord““ wurde die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen. Im Rahmen der Untersuchung sollen die konkreten Entwicklungsmöglichkeiten von Flächen untersucht werden, die vor allem aus dem Bedarf an Erweiterungsflächen für den Wissenschaftspark Golm, den Universitätscampus Potsdam-Golm und dem forschungs- und technologieorientierten Gewerbestandort entstehen. Des Weiteren sind dort eine verträgliche Erweiterung der Wohnbebauung, insbesondere für Studierende, Neuerrichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule, Kinderbetreuung, Sport, Soziales), Vernetzungen der Freiflächen untereinander und mit der freien Landschaft, Möglichkeiten zur lokalen Wiederaufforstung und die Verbesserung der örtlichen Fuß- und Wegeverbindungen zu untersuchen. Die Flächen sind grundsätzlich geeignet, um zur Deckung des erhöhten Bedarfes an Gemeinbedarfseinrichtungen, aber auch an Wohn- und Arbeitsstätten in Potsdam beizutragen. Eine nähere Beschreibung von Zielen und Fragestellungen der Vorbereitenden Untersuchung für „Golm Nord“ enthält die vorstehend erwähnte Vorlage.

 

Der räumliche Geltungsbereich der zur Aufstellung vorgeschlagenen Vorkaufsrechtsatzung ist auf der in der Anlage zur Satzung beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1:5.000 durch eine ununterbrochene schwarze Linie zeichnerisch umgrenzt (siehe Anlage „Geltungsbereich“).

 

Die Liste der betroffenen Flurstücke ist Anlage „Flurstücksliste“

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


Durch den Beschluss der Vorkaufsrechtssatzung entstehen keine direkten Kosten.

 

Falls auf Grundlage dieser Satzung allerdings Vorkaufsrechte ausgeübt werden sollen, entstehen Kosten für den Erwerb der Flächen. Diese können aktuell nicht beziffert werden.

 

Abhängig von der zukünftigen Flächennutzung (z.B. soziale Infrastruktur) müsste dann der Ankauf durch den KIS oder aus dem Kernhaushalt finanziert werden.

 

 

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Anlagen

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