Antrag - 19/SVV/0020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeisterr wird beauftragt, dem Finanzausschuss einmal im Quartal in Form eines tabellarischen Berichts über den Stand des Haushaltsvollzuges zu berichten und den Bericht zu übergeben. Dabei ist insbesondere zu berichten über:

 

  • Entwicklung der wichtigsten Erträge( Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Umsatzanteile, EKSt- Anteile)
  • Entwicklung( Ergebnis, riskante Produkte, Investitionsmaßnahmen, Stand des Aufgabenvollzuges, Abweichungsanalyse) der Organisationseinheiten , für die Monatsberichte gemäß Richtlinie Berichtswesen erstellt werden( Budgetanteil am Gesamtbudget der Verwaltung hoch, Finanzbedarf durch äußere Einflüsse stark beeinflusst, Aufgaben entscheidend zur Sicherung der allgemeinen Finanzierung des Haushaltes beiträgt, Budget eine Plan/Prognose Abweichung von 10% bzw.200.000 Euro ausweist)
  • Stand der liquiden Mittel
  • Stand der tatsächlichen Kreditverbindlichkeiten der LHP und gesondert des KIS
  • Stand (Abarbeitung) der übertragenen Ermächtigungen (§24 KomHKV) sowohl investiv als auch laufend
  • Vorläufige ungeprüfte Zahlen des Vorjahres: Ergebnis,- und Finanzhaushalt (Vorlage in der letzten Sitzung des Finanzausschusses im 4. Quartal)

 

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Erläuterung


Begründung:

 

Die obigen Informationen werden den Finanzausschuss und die SVV in den Stand setzen:

 

  • Unterjährig über Aufgabenvollzug und Ressourcenverbrauch besser informiert zu sein
  • Besser über finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen informiert zu sein
  • Handlungsspielräume der SVV zu eröffnen
  • Eine bessere Vorbereitung des Finanzausschusses und der SVV auf die Diskussion eines neuen Haushaltsplanes zu gewährleisten
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