Antrag - 19/SVV/0035

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur verzugslosen Weiterentwicklung des ÖPNV in Potsdam den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die ViP im Vorgriff auf die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und des Stadtentwicklungskonzeptes Verkehr durch aktuelle Zielvorgaben - welche sich bereits heute schon rein aus dem prognostizierten Bevölkerungswachstum und den bestehenden Rahmenbedingungen wie dem Bekenntnis zum Klimaschutz und der Barrierefreiheit ergeben - zu ergänzen und damit die notwendige Legitimierung für proaktives Handeln der ViP zu schaffen.

 

Dazu gehören u.a.

  • die stufenweise Erschließung des Entwicklungsgebietes Krampnitz mit Bussen und die Bearbeitung der Straßenbahnplanungen nach Fahrland bis zur Planfeststellungsreife
  • die Entwicklung und Anbindung weiterer Wohngebiete an das ÖPNV-Netz
  • der Umbau der Friedrich- Ebert-Straße (z. B. Barrierefreiheit)
  • Verbesserung der Anbindung des ländlichen Raums
  • Barrierefreiheit (insbesondere der Ersatzbeschaffung für die hochflurigen Tatra Wagen)
  • wachstumsbedingte Maßnahmen zum Qualitätserhalt und zur Leistungssteigerung im Liniennetz, beim Fuhrpark und auf dem Betriebshof
  • Ausarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie (alternative Antriebe)r den Busbereich
  • Finanzplanung im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen incl. dem Einwerben von Fördermitteln
  • Fortführung des Forschungsprojektes Maas4P (Zubringerverkehr zu den Haupt-ÖPNV-Linien durch Stadtbusse) incl. dem versuchsweisen Testbetrieb eines Kleinbusses im Bornstedter Feld
  • Abstimmung zwischen der LHP und der Gesellschafterin SWP zur Sicherstellung der für die o.g. Aufgaben erforderlichen finanziellen Ausstattung der VIP
  • alle den ÖPNV betreffenden Vorgaben, die in anderen Stadtentwicklungsbeschlüssen oder Konzepten aufgeführt sind.

Im Einzeln sind in die Planungen und Prüfungen aufzunehmen:

  • notwendige Fahrzeugbeschaffungen
  • notwendige Infrastrukturmaßnahmen
  • personelle Voraussetzungen für die Planungen, deren Umsetzung und den späteren Betrieb
  • notwendige Investitionen und mögliche Fördermittel
  • daraus resultierende Betriebskosten
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Erläuterung

Begründung:

 

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag an die ViP wurde mit DS 17/SVV/0851 beschlossen und basiert auf dem zu der Zeit gültigen Nahverkehrsplan und Stadtentwicklungskonzept Verkehr. Alle darin nicht enthaltenen Prognosen wie das zu erwartende Wachstum der Stadt, und Planungen wie z.B. die mit Entwicklung von Krampnitz, Umbau der Friedrich-Ebert-Straße, Verbesserung der Anbindung des ländlichen Raums, Park and Ride-Planungen, Nutzung moderner Technologien, die Dekarbonisierung und Vorgaben der EU verbundenen Maßnahmen wie Tramverlängerung, Busersatzverkehr, Beschaffungsmaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, Personalplanungen usw. sind darin noch nicht enthalten. Der Beschluss der Fortschreibungen ist nicht vor Ende 2019 zu erwarten. Um die Kontinuität der Planungen sicherzustellen und um Zeitverluste zu vermeiden, ist es daher notwendig, die notwendigen Aufträge für die ViP zu formulieren, finanziell abzusichern und zu beschließen.

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