Antrag - 17/SVV/0037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Rechte der Aufsichtsräte städtischer Unternehmen zu stärken.

Im Mustergesellschaftsvertrag ist zu regeln, dass die Kompetenzen zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführenden städtischer Gesellschaften und die Kompetenzen zum Abschluss, zur Änderung und zur Beendigung von deren Anstellungsverträgen auf den Aufsichtsrat übertragen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Kompetenzen von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat übertragen werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2017 vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

Nach der erneuten Diskussion über Entscheidungsprozesse und Kontrollmechanismen in städtischen Unternehmen sollten die Aufsichtsräte als kollektive Gremien zur Beratung und Überwachung der Geschäftsführungen gestärkt werden.

Das ist auch deshalb angebracht, weil sich die Mitglieder der Aufsichtsräte in der Regel aus der Stadtverordnetenversammlung, dem Gesellschafter der Unternehmen, rekrutieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Kompetenzen und Aufgaben von der Gesellschafter-

versammlung auf den Aufsichtsrat verlagert werden.

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