Antrag des Ortsbeirates - 19/SVV/0310

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie in der Reiherbergstraße für einen besseren Lärm-, Umwelt-, und Verkehrsschutz die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 umfänglich reduziert werden kann sowie welche weiteren Handlungsoptionen zur Lärm- und Verkehrsberuhigung, insbesondere zum Schutz der jüngsten Verkehrsteilnehmer, zur Verfügung stehen.

 

Das Prüfergebnis ist dem Ortsbeirat Golm bis Mai 2019 mitzuteilen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

1)   In der Reiherbergstraße besteht ein gebündeltes Gefährdungspotential: Die Verkehrsbelastung ist hier durch Schwerlasttransporte, PKW, Bundeswehrfahrzeuge besonders hoch, sichere Fuß-Querungen bestehen nicht -  dabei ist die Reiherbergstraße der direkte Weg zu Grundschule und Kindereinrichtungen.

 

2)   Die Reiherbergstraße ist durch verschiedene Lärmquellen (auch Eisenbahnverkehr) mehrfach betroffen. Bereits 2011 wurde in den Untersuchungen zum Lärmaktionsplan der LHP die regelmäßige Überschreitung der Pegelschwellwerte festgestellt. Inzwischen haben die Verkehre weiter zugenommen, u. a. auch durch die Bautätigkeiten in den Gebieten BP Nr. 29, 129, 100-1, 100-2. Der hohe Lärm, der mit einer gesundheitlichen Gefährdung der Anwohner einhergeht, ist nicht länger hinnehmbar.

 

3)   Zusammenhängende Tempo 30 Anordnung führt nachweislich zu einer Verringerung der Schadstoff- (Feinstoff, Stickstoff) und Umweltbelastung.

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Anlagen

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