Antrag - 01/SVV/0389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Straße "Nuthedamm" (von der Nuthebrücke bis zur Kreuzung Trebbiner Straße) ist ein LkW-Fahrverbot einzurichten und gleichzeitig ist ein 20 km/h-Abschnitt in der Trebbiner Straße (vom Autohaus bis zur Kreuzung Nuthedamm) herzustellen.

 

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Erläuterung

Die Nutzung des Nuthedamms durch LkWs stellt für die Anlieger eine unzumutbare Belastung dar. Nach Öffnung der Auf- bzw. Abfahrt Saarmund (neu) an der A 115 in Rehbrücke ist es nicht zwingend erforderlich, dass Lastkraftwagen über den Nuthedamm fahren müssen.

Die generelle Einrichtung einer 20 km/h-Strecke zwischen dem Autohaus und der Kreuzung Nuthedamm soll die Gefährdung der Anlieger und Gebäude reduzieren.

 

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