Antrag - 19/SVV/0328

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird auch in seiner Funktion als Gesellschaftsvertreter der ProPotsdam beauftragt, bei der Planung für die künftige Gestaltung des Staudenhofs in einer Abwägung zwischen einer Sanierung des Bestandsgebäudes und einem Neubau in der historischen Blockstruktur folgende Faktoren zugrunde zu legen:

 

1.      Die ProPotsdam bleibt dauerhaft Eigentümerin dieser Fläche und entwickelt sie unter der Prämisse, nachhaltig bezahlbares Wohnen im historischen Zentrum der Stadt zu sichern. Dazu sind alle geeigneten Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes einzusetzen.

2.      Es ist zu prüfen, wie eine Sanierung, auch in Verbindung mit Grundrissveränderungen und weiteren baulichen Veränderungen, sozialverträglich und wirtschaftlich durchgeführt werden kann.

3.      In einem Neubau ist eine soziale Belegungsbindung von mindestens 75% zu sichern.

4.      Die Mieter des Wohnhauses sind langfristig und kontinuierlich in die künftige Entwicklung des Standortes einzubeziehen. Für die Bestandsmieter ist während der Bauzeit eine Wohnung im Umfeld zur Verfügung zu stellen.

5.      Im Falle eines Neubaus ist eine soziale Belegungsbindung von mindestens 75% zu sichern.

6.      Der Schwerpunkt ist auf den Aspekt des bezahlbaren Wohnens zu legen. Es ist zu prüfen, inwieweit die Baukosten durch serielles Bauen reduziert werden können.

7.      Es ist zu prüfen, inwieweit Anlehnungen an die Gestaltung des Bestandsgebäudes möglich sind. Das sollte sich z.B. in der Fassadengestaltung, in der Straßenbezeichnung (Staudenhof) und in der Wiederaufstellung der Skulpturen vom Staudenhof widerspiegeln.

8.      In die Vorbereitung einer Entscheidung über die Sanierung des Bestandsgebäudes oder einen Abriss mit nachfolgendem Neubau sind die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.
 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

2016 hat die Linksfraktion durchgesetzt, dass der 2012 beschlossene Abriss des Wohnhauses am Staudenhof vom Nachweis der wirtschaftlichen Realisierbarkeit und des wirtschaftlichen Vorteils gegenüber einer Sanierung abhängig gemacht wird. Dabei soll mindestens die gleiche Wohnungskapazität wie bisher entstehen und durch Belegungsbindungen unter sozialen Gesichtspunkten leichter zugänglich gemacht werden. (DS 16/SVV/0562)

Die Diskussion um die Perspektive des großen Wohnhauses am Staudenhof wurde und wird insbesondere unter dem Vorzeichen geführt, dass es auch künftig möglich sein soll, zu günstigen Mieten im historischen Stadtzentrum wohnen zu können. Das konnte bisher für einen Neubau nicht nachgewiesen werden, so dass die Sanierung des Bestandsgebäudes die bessere Variante war. Die kürzlich vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung weist darauf hin, dass es unter Inanspruchnahme der gegenwärtigen Förderprogramme möglich ist, mit einem Neubau in der historischen Blockstruktur mehr Wohnfläche als im Bestandsgebäude bei einem Anteil von 75% belegungsgebundener Wohnungen zu erreichen. Die Berechnungen sollten vertieft und belastbarer gemacht werden. In die Entscheidung über das künftige Vorgehen sollen die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...