Antrag - 19/SVV/0293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zu einem Ort mitheren Lebenshaltungskosten im Sinne des § 16 (5) Tarifvertrag r den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu erklären.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Mai 2019 über das Prüfergebnis unterrichtet werden.

 

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat enorme Probleme, in den kommenden Jahren ausreichend neue Fachkräfte einzustellen. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass die Wohn- und Lebenshaltungskosten in Potsdam sehr hoch sind. Außerdem werden z.B. im benachbarten Berlin in vielen Verwaltungsbereichen für vergleichbare Tätigkeiten höhere Gehälter bezahlt.

 

Im Tarifvertrag r den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 7. November 2017 ist im § 16 geregelt:

 

(5) Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zutzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

 

Diese Regelung ermöglicht und bezweckt, dass an Orten mit höheren Lebenshaltungskosten eine here Bezahlung von Fachkräften erfolgen kann. Mit unserem Antrag soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen r die Anwendung der Regelung in der LHP vorliegen.

 


 


 

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Anlagen

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