Antrag - 19/SVV/0323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die sozialen Vorgaben der Sanierungssatzungen nach deren Auslaufen gesichert werden können. Es soll aufgezeigt werden, inwieweit das zum Beispiel durch Erhaltungs-, Milieuschutzsatzungen oder andere städtebauliche Instrumente glich ist.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im September 2019 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit den unterschiedlichen Sanierungssatzungen konnte die Entwicklung Potsdams maßgeblich vorangebracht werden. In vielen Gebieten werden die Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren abgeschlossen. Mit dem Auslaufen der Sanierungssatzungen entfallen auch die sozialen Vorgaben, die u.a. Mieterschutz und eine Preisdämpfung bewirken. Es ist wichtig, diese neben gestalterischen Vorgaben fortwirken zu lassen.

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Anlagen

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