Beschlussvorlage - 19/SVV/0276

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60 "Bertinistraße, 1. Ergänzung, Teilbereich Nordwestliche Kleingartenanlage Bertinistraße entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 60 "Bertinistraße, 1. Ernzung, Teilbereich Nordwestliche Kleingartenanlage Bertinistraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 60 "Bertinistraße“, 1. Ergänzung, Teilbereich Nordwestliche Kleingartenanlage Bertinistraße zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die Höhe der Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition                 geschätzter Aufwand in €        Finanzierung aus Produktkonto

 

öffentliche Grün- und

Wegefläche      ca. 12.150                                  5510000/ 0961400 

 

Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2024.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €     Finanzierung aus Produktkonto

 

Pflege öffentlicher Grünflächen ca. 405                                    5221100 

 

Vorgenannter Aufwand entfällt voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2024.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...