Beschlussvorlage - 19/SVV/0302
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center", 2. Änderung, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle, Änderung des räumlichen Geltungsbereiches, Auslegungsbeschluss und Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.04.2019
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08.05.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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09.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 A “Potsdam-Center“, 2. Änderung, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle, ist nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 A “Potsdam-Center“, 2. Änderung, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3 und 4).
- Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 5).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss über die räumliche Änderung des Geltungsbereiches und zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 37 A “Potsdam-Center“, 2. Änderung, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle, herbeizuführen.
Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage und zu den Inhalten der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Planungs- und Verwaltungskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.
Für die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird. Hierzu wurde ein Vertrag über die städtebauliche Planung und die Kostentragung mit der Investorin geschlossen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden bis 2020 anfallen.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorgesehen, der Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage ist. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Folgekosten
Die “Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz “Potsdamer Baulandmodell“) findet für die vorliegende Planung keine Anwendung, da mit dem Bebauungsplan keine Wohnbaurechte begründet werden.
Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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539,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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944,8 kB
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