Beschlussvorlage - 19/SVV/0302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Der umliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 A Potsdam-Center, 2. Änderung, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle, ist nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 A Potsdam-Center, 2. Änderung, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (gemäß Anlagen 3 und 4).
  3. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 5).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 


Begründung:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss über die räumliche Änderung des Geltungsbereiches und zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 37 A Potsdam-Center, 2. Änderung, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle, herbeizuführen.

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage und zu den Inhalten der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

r die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird. Hierzu wurde ein Vertrag über die städtebauliche Planung und die Kostentragung mit der Investorin geschlossen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden bis 2020 anfallen.

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorgesehen, der Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage ist. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Folgekosten

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (kurz Potsdamer Baulandmodell) findet für die vorliegende Planung keine Anwendung, da mit dem Bebauungsplan keine Wohnbaurechte begründet werden. 

gliche Folgekosten nach Realisierung der Planung werden nicht erwartet. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

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Anlagen

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