Antrag - 03/SVV/0133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

umgehend dafür zu sorgen, dass die Verwaltung innerhalb einer Frist von max. 8 Wochen nach Antragstellung (Eingangsdatum) zum Wohngeld dem Antragsteller die Bewilligung schriftlich mitzuteilen hat.

Sollte eine Entscheidung über die Bewilligung im o.g. Zeitraum nicht erfolgen, ist spätestens nach 8 Wochen dem jeweiligen Antragsteller in Form von Abschlagszahlungen Wohngeld auszuzahlen.

Die Umsetzung des Antrages erfolgt bis April 2003. Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu im April 2003 Bericht zu erstatten.

 

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Erläuterung

Seit ca. einem Jahr herrschen im Zusammenhang mit der Bewilligung/Auszahlung von Wohngeld für die Bürger der Stadt Potsdam unzumutbare Zustände (Wartezeiten von 6 – 9 Monaten).

Trotz mehrfacher Aufforderung durch verschiedene Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung an die Verwaltung schnelle Abhilfe zu schaffen und massiver Kritik Betroffener ist bis heute keine Besserung eingetreten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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