Antrag - 19/SVV/0441

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im September 2019 zu prüfen, ob die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, ein Durchfahrtsverbot für das Stadtgebietr LKW ab 3,5 t zu erlassen.

Ausgenommen sollen LKW sein, die im Stadtgebiet Potsdam einen Ziel- oder Quellpunkt haben sowie Wohnmobile.
 

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Erläuterung

Begründung:

Potsdam braucht weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen vor Emission von Lärm und Schadstoffen. Es ist bekannt, dass der LKW-Verkehr, der fast ausschließlich aus Diesel-Fahrzeugen besteht, sehr stark zur Emission vor allem von Lärm und Feinstaub beiträgt. Außerdem tragen LKW-Fernfahrten durch das Stadtgebiet zur Unfallgefahr, zur Staubildung als auch zu einer Schädigung von Straßen und Gebäuden bei.

Insbesondere seit der Einführung der Maut auf Autobahnen gibt es häufig Versuche, auf Verkehrswege auszuweichen, die nicht mit der Maut belegt sind. Zahlreiche Städte in Deutschland haben daher bereits Maßnahmen ergriffen, dieser Maut-Flucht durch Durchfahrtsverbote zu begegnen. Eine rechtliche Grundlage gibt die Straßenverkehrsordnung. So können nach § 45 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße und zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs angeordnet werden. Anhaltspunkte, wann die Belastung ausreichend für die Schaffung eines sogenannten LKW-Durchfahrtsverbots ist, gibt die Bundesemissionsschutzverordnung. Ein Durchfahrtsverbot würde alle Hauptstraßen Potsdams entlasten und die Lebensqualität der Anwohnenden dieser Hauptstraßen (Lärmschutz, Verringerung der Feinstaubbelastung) langfristig verbessern. Auch die Ausgaben für die Straßenpflege würden sich verringern. Dies gilt insbesondere für die Unterhaltungskosten der Langen- und der Humboldtbcke,

da einer dieser Brücken bei jeder Fahrt durch Potsdam zwangsläufig genutzt werden muss.
 

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