Beschlussvorlage - 19/SVV/0488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote werden Projekte der sozialen und gesundheitsfördernden Daseinsvorsorge aus kommunalen Haushaltsmitteln gefördert. Diese Projekte sind freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam und damit nicht pflichtig bzw. lediglich dem Grunde nach pflichtig. In den Jahren 2017 und 2018 stellte die Landeshauptstadt für diese Förderung jährlich jeweils 1.340.000 EUR zur Verfügung.

Die aktuell gültige Richtlinie aus dem Jahr 2011 entspricht in wesentlichen Teilen in ihrer Bestimmung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und Herausforderungen. Aus diesem Grund wurde die Richtlinie in insgesamt 12 Sitzungen von einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Inklusion sowie Mitarbeitenden der Verwaltung grundlegend überarbeitet.

 

Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es,

 

-          die für die soziale und gesundheitsfürsorgerische Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt Potsdam als unabdingbar bewerteten Angebote (z.B. das Frauenhaus, die Suppenküche, die Aidsberatung, etc.) im Rahmen beschlossener städtischer Haushalte und des Zuwendungsrechtes von einer jährlichen Projektförderung in eine institutionelle Förderung zu überführen,

 

-          von einer Förderung nach demGießkannenprinzip“ auf die effektive und effiziente Förderung bedarfsdeckender Angebote umzuschalten und diese zu priorisieren,

 

-          innovative Ansätze zu fördern,

 

-          durch eine neue Regelung zur Berufung je eines Mitgliedes pro Fraktion für den Zeitraum einer Wahlperiode die Fachkenntnis des Entscheidungsgremiums zu erhöhen und eine über die Jahre stringentere Ausrichtung der Fördermittelvergabe zu sichern.

 

Die neugefasste Richtlinie soll zum Haushaltjahr 2020 in Kraft treten und die eingeplanten, durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen freiwilligen Mittel der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend der aktuell bestehenden Bedarfe zum Wohle aller Potsdamer rgerinnen und Bürger einsetzen.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung sozial- und gesundheitsfürsorgerischer Angebote regelt die Auswahl von beantragten Zuwendungen im Rahmen beschlossener Haushalte. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten auf der Grundlage dieser Richtlinie.
 

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Anlagen

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