Beschlussvorlage - 19/SVV/0721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam tritt dem Bundesnetzwerk HaLT Hart am LimiT (evaluiertes Programm zur kommunalen Alkoholprävention) bei und wird ein HaLT-Standort.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

Die Reduktion von Alkoholkonsum ist ein zentrales nationales wie auch regionales Gesundheitsziel, da ein Zusammenhang zu vermeidbaren Krankheiten und vorzeitigem Tod besteht (Robert-Koch-Institut & Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2008). Suchtprävention ist ein zentrales Gesundheitsziel des Landes Brandenburg, dabei liegt das Hauptaugenmerk beim Konsumverhalten von Tabak und Alkohol.

Das HaLT-Bundesnetzwerk wird durch die Villa Schöpflin gGmbH Zentrum für Suchtprävention koordiniert und aus den Mitteln der Schöpflin-Stiftung finanziert. Das Bundesnetzwerk bietet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) die Möglichkeit auf ein evidenzbasiertes Alkoholpräventionsprogramm zurückzugreifen, welches in der Bundesrepublik an vielen Standorten bereits erprobt und bereits an die regionalen Gegebenheiten adaptiert werden konnte.

Abb. 1: Bausteine im HaLT-Programm [1]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HaLT verfolgt einen mehrdimensionalen Präventionsansatz (Abb. 1). Hierbei werden selektive und indizierte Präventionsmaßnahmen (HaLT-reaktiv) mit strukturellen und verhältnispräventiven Maßnahmen (HaLT-proaktiv) verknüpft[2].

Mit der Zuwendung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit (01.09.2019 bis 31.12.2022) wird eine zusätzliche Vollzeitkraft mit 0,3 Stellenanteilen in der Suchtpräventionsfachstelle geschaffen, die ein bedarfsgerechtes Angebot (2018=37 und 2019=19 Fälle von Alkoholintoxikation bei der Zielgruppe im Klinikum Westbrandenburg) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre in der LHP anbieten wird.

Beide Bausteine, HaLT-proaktiv und HaLT-reaktiv, werden einen großen Beitrag zur Enttabuisierung von Konsumverhalten von Alkohol und anderen Substanzen in der LHP beitragen. Aufklärungsprozesse sollen den kompetenten Umgang mit Alkohol und die Vorbildfunktion von Erwachsenen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fördern.

 


[1] HaLT- Handbuch für die Praxis. Villa Schöpflin gGmbH Zentrum für Suchtprävention: Lörrach; 2017

 

[2] HaLT-Handbuch 2017, Dr. Heidi Kuttler COOPTIMA Prävention und Gesundheitskommunikation und Susanne Schmitt Villa Schöpflin, Lörrach

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

r die Durchführung von HaLT-reaktiv wurde ein Zuwendungsantrag zum 01.09.2019 bis zum 31.12.2019, vorbehaltlich des Stadtverordnetenbeschlusses für den Beitritt zum HaLT-Bundesnetzwerk, i. H. v. 10.850 € gestellt. Die Zuwendung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen) wird die Kosten für die Umsetzung von HaLT-reaktiv (0,3 Vollzeitkraft + Sachkosten) in der LHP für das Jahr 2019 decken. Die Koordination und Umsetzung von HaLT-reaktiv obliegt der Suchtpräventionsfachstelle für Kinder und Jugendliche, derzeit in Trägerschaft des Chillout e.V.

r den Förderzeitraum 2020 bis 2022 stellt die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. an derselben Stelle einen Zuwendungsantrag über insgesamt 98.200 € und leitet diese an die LHP weiter. Die LHP erbringt, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, Eigenmittel i. H. v. 7.810 €, über den gesamten Förderzeitraum 2019 bis 2022. Mit den Eigenmitteln werden anteilig die Personalkosten für eine HaLT-Fachkraft finanziert.

Die Umsetzung von HaLT-reaktiv erfolgt durch die Präventionsfachkräfte der Suchtpräventionsfachstelle für Kinder und Jugendliche (SPF). Diese wird durch die LHP bis zum 31.03.2020 gefördert. Die erneute Vergabe der SPF wird derzeit vorbereitet. Vertragsbeginn ist der 01.04.2020. Die finanziellen Mittel sind in der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/21 im Unterprodukt „Gesunde Landeshauptstadt“ (4140100) vorgesehen. Der Haushaltbeschluss 2020/21 steht noch aus.

r die Umsetzung von HaLT-proaktiv sind derzeit keine zusätzlichen Haushaltsmittel vorgesehen.

Es ist vorgesehen, dass die Förderung durch das GKV-Bündnis für Gesundheit nach der Evaluation der s.g. Testphase (01.07.2019 bis 31.12.2022) fortgesetzt wird. Voraussetzung ist die Beteiligung der Kommunen und Landkreisen mit Eigenmitteln. Die Höhe der Eigenmittel ist derzeit nicht festgelegt. Die LHP verpflichtet sich nicht zu einer Verstetigung dieses Projektes. Dies ist aus fachlicher Sicht jedoch zu befürworten.
 

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Anlagen

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