Antrag - 19/SVV/0643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für folgende Maßnahmen zur Reduzierung von Wahlplakaten aus:

 

1. Die Zahl der Wahlplakate, die an Lichtmasten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam angebracht werden, soll auf 500 Stückr jede/n Wahlvorschlagsträger/in beschränkt werden. Dabei ist eine Plakatgröße von max. 5.100 qcm (z.B. A1) zugrunde zu legen. Verwendet eine Partei oder politische Gruppierung größere Plakate, soll die Höchststückzahl entsprechend der beanspruchten Plakatfläche verringert werden.

 

2. Die Zahl der Großplakate, die auf zugewiesenen Gn- und Verkehrsflächen in Potsdam aufgestellt werden, soll auf 30 Stück pro Wahlvorschlagträger/in rationiert werden.

 

3. Die Zahl der Wahlplakate an Lichtmasten soll jeweils auf drei übereinander angebrachte Plakate oder Plakatpaare begrenzt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser Vorgaben geschaffen werden müssen und der Stadtverordneten­versammlung die erforderliche Beschlussvorlage spätestens im März 2020 zur Abstimmung vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Reduzierung der Wahlplakate ist aus ökologischen Gründen geboten. Mit der vorgeschlagenen chstzahlnnten nach unserer Schätzung mindestens 20.000 A1-Plakate und die für deren Herstellung und Anbringung eingesetzten Energie- und Materialressourcen eingespart werden.

 

Außerdem dient die Begrenzung der Plakatmenge auf ein stadtverträgliches Maß auch der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Oft rutschen Wahlplakate in die Rad- und Fußwege, weil zu viele Plakate übereinander aufgehängt wurden. Nicht selten verdecken sie auch Ampeln, Verkehrs- oder Hinweisschilder.

 

Schließlich stellt die monatelange Wahlplakatierung auch eine gewisse Belästigung für die Bürger*innen und Gäste der Stadt dar, wenn sie übertrieben wird.


 

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