Antrag - 19/SVV/0543
Grunddaten
- Betreff:
-
Potsdam erklärt den Klimanotstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktionen DIE aNDERE, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, Stadtverordneter Frehse (DIE PARTEI)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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14.08.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschließt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands in der Landeshauptstadt Potsdam (Anlage 1).
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende erste Maßnahmen zur beschleunigten Erreichung der Klimaschutzziele zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu den unter den jeweiligen Punkten angegebenen Zeitpunkten zur Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme vorzulegen:
A) Festsetzung von Klimaschutzzielen in B-Plänen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Festsetzung von Klimaschutzzielen in städtebaulichen und anderen Plänen erfolgen kann und welcher zusätzliche Personalbedarf dadurch in der Verwaltung bei der Umsetzung und der Vorbereitung von Satzungsbeschlüssen entsteht.
Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die entsprechende Festsetzung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
B) Treibhausgasneutrale Energieversorgung von Neubauten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie für Neubauten eine in der Jahresbilanz
klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien durchgesetzt werden kann (z.B. über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge).
Darüber hinaus soll untersucht werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den „grauen
Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung und den Abriss der Gebäude) bestehen.
Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis März 2020 vorgelegt werden.
C) Energiemanagement für städtische Gebäude
Der Oberbürgermeister und der Bau-Beigeordnete werden beauftragt, zusammen mit der Leitstelle Klimaschutz zu prüfen, mit welchen Kosten und mit welchen Einsparungen die Einrichtung einer Stelle zum Energiemanagement für die städtischen Gebäude verbunden ist.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
D) Verkehrswende in Potsdam einleiten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen, um die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für alternative Finanzierungsmodelle für den öffentlichen Nahverkehr (bspw. in Form einer kommunale Nahverkehrsabgabe), Verbesserungen in der Tarifstruktur des VBB (Ausweitung des Tarifbereichs Berlin C sowie ein 365 Euro Jahresticket) und die Erhöhung der ÖPNV-Zuschüsse an die Gemeinden zu erreichen.
Das Ergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
E) Stärkung des Radverkehrsbeauftragten
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine Stelle für Mobilitätsmanagement einzurichten. Außerdem soll geprüft werden, welche Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung des
Radverkehrskonzeptes bzw. der für die Förderung des Radverkehrs bedeutenden Ziele des StEK Verkehr getroffen werden können und welche personellen Ressourcen dafür nötig sind.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
F) Stärkung des Baum- und Grünschutzes
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Personalaufstockung in welchen Bereichen der Stadtverwaltung erforderlich ist, um die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen regelmäßig zu kontrollieren, um eingehenden Anzeigen illegaler Baumfällungen schnell nachzugehen, um Verstöße gegen bestehende Pestizideinsatzverbote zu ahnden und um die Bäume im öffentlichen Raum hinreichend zu pflegen und zu bewässern.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Dezember 2019 vorgelegt werden.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, zu prüfen, welches Potenzial zur Minderung von Treibhausgasen durch Nachpflanzung von Bäumen und Pflege der Potsdamer Moore genutzt werden kann.
Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
G) Dekarbonisierungsstrategie der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Energie und Wasser Potsdam GmbH beauftragt, die Eckpunkte der kommunalen Strategie 100 % Klimaschutz im Masterplan 100 % Klimaschutz umzusetzen und durch die Einführung eines systematischen Managementprozesses langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen voranzutreiben. Dafür ist zu prüfen, ob und wie die ambitionierten Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes (THG-Emissionen bis 2050 um 95 % zu senken und Reduzierung des Endenergiebezugs um mindestens 50 %) in der Dekarbonisierungsstrategie der EWP deutlich vor 2050 umgesetzt werden können.
Das Ergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
H) Vermeidung von Einzelheizungen und Einzelfeuerstellen
Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Energie und Wasser Potsdam GmbH beauftragt, zu prüfen, wie durch günstigere Konditionen zum Anschluss an das bestehende Fern- und Nahwärmenetz erreicht werden kann, dass der Neubau und Betrieb von Einzelheizungen und Einzelfeuerstellen reduziert werden kann.
Das Ergebnis soll den Stadtverordneten bis Mai 2020 vorgelegt werden.
I) Klimaauswirkungen bei allen Beschlüssen berücksichtigen
Alle an die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptausschuss gerichteten Beschlussvorlagen sollen die klimapolitischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Entscheidung berücksichtigen. Das Antragsformular soll künftig ein Feld „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ sowie ein zugehöriges Begründungsfeld enthalten. Für Beschlussvorlagen der Verwaltung kann die entsprechende Prüfung bereits vor Einbringung erfolgen. Vorlagen der Fraktionen sollen unverzüglich nach deren Einreichung an die Koordinierungsstelle Klimaschutz zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Die Stellungnahme soll vor der Befassung in den Fachausschüssen bzw. vor Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
J) Jugendbeteiligung sichern
Zu den Sitzungen des Klimarates der Stadt werden künftig 3 Vertreter*innen der Fridays-for-Future-Bewegung (FFF) regelmäßig eingeladen. In den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie für Klima, Umwelt und Mobilität soll ein/e Vertreter*in der FFF-Bewegung als beratendes Mitglied teilnehmen können.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung, soweit dies über diesen Beschluss hinaus notwendig ist, entsprechende Beschlussvorlagen zur Änderung der
Zusammensetzung der jeweiligen Gremien im November 2019 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Potsdam ist Klimaschutz-Masterplankommune und hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent und ihren Endenergieverbrauch um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Darüber hinaus hat sich die Stadt zu den Zielen des Klimabündnisses verpflichtet (Senkung des CO2-Ausstoßes auf 2,5 t je EW/Jahr bis 2050). Die Erreichung dieser drei Ziele ist mit den bisher beschlossenen Maßnahmen nicht gesichert (siehe Klimaschutzbericht). Der stetige Zuwachs an Bevölkerung erschwert die Zielerreichung ebenfalls. Daher müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen und schnell konkrete Maßnahmen ergriffen werden.
Mit der Ausrufung des Klimanotstandes kann die Maßnahme M1-2 (Klima-Check für SVV-Beschlüsse) konkreter und qualifiziert umgesetzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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