Antrag - 19/SVV/0708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zu prüfen, die die Plakatierung und deren Aufstellungsorte im Vorfeld von Wahlen in Potsdam auf Grundlage des geänderten Landesrechts konkret regelt und festlegt. Dies soll auch unter dem Gesichtspunkt erfolgen, welche überregional bedeutsamen Orte in Potsdam von der Plakatierung ausgenommen werden sollen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im 1. Quartal 2020 über das Prüfergebnis zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

Zu den unterschiedlichen Wahlen prägen die Plakate der Parteien und Wählergruppen das Stadtbild von Potsdam.  Unter stadtbildprägenden und ökologischen Gesichtspunkten ist es nicht die angenehmste Zeit. Daher sollte über die Einschränkung der Anzahl der Wahlplakate und deren Aufstellungsorte in Potsdam neu nachgedacht und diskutiert werden.

Mit Änderung des Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) am 23. November 2018 wurden Neuregelungen zur Sondernutzung getroffen. Die Gemeinde kann durch Satzung die Größe und Standorte von Werbeanlagen zum Schutz von Orten von historisch herausragender überregionaler Bedeutung beschränken und eine angemessene Kontingentierung der Plakatwerbung nach Menge und Größe vornehmen. Die im Rahmen der politischen Abstimmung vorzunehmende Kontingentierung muss angemessen sein, das heißt sie darf die an Wahlen teilnehmenden Parteien, Gruppen und Kandidaten sowie die Vertretungsberechtigten bei Abstimmungen nicht zu sehr einschränken. Bemessungsfaktoren für eine Kontingentierung der Menge können beispielsweise die Fläche und die Anzahl der Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigten einer Gemeinde, die Art der Wahl oder Abstimmung, aber auch die Anzahl der Wahlbewerber sein.

 

 

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