Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0767

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend dem Beschluss DS 18/SVV/0686 wird über das Prüfergebnis, eine Fun-Sporthalle mit Skateranlage auf dem Standort Friedrich-Engels-Straße (Südostseite, vorbereitet für Leichtbauhallen) bzw. einem anderen städtischen Standort zu errichten, informiert.

Der Standort Friedrich-Engels-Straße ist zur Errichtung einer Fun-Sporthalle mit Skateranlage, wegen der derzeit noch nicht abschließend geklärten Eigentums- und Pachtverhältnisse zum dauerhaften Betrieb des freiLand nicht geeignet.

In Abstimmung mit dem KIS wurden weitere Standorte betrachtet. Dabei hat sich der Standort Lindenpark als primär zu betrachtendes Baugrundstück für eine Fun-Sporthalle herauskristallisiert.

Aus Sicht der Verwaltung und des KIS könnte sich das Gelände des Jugendkultur- und Familienzentrums Lindenpark in der Stahnsdorfer Straße baulich zur Errichtung der genannten Halle eignen. Die Nähe zur alternativen Jugendkultur, eines Jugendklubs, von sanitären Einrichtungen und einer Open-Air-Skateanlage würde Synergieeffekte erzeugen. Die Anlage wäre am Standort unter Aufsicht und könnte unter bestimmten Voraussetzungen in die Bewirtschaftungsaufgaben des Trägers integriert werden.

In einer gemeinsamen Begehung und einem nachfolgenden Termin mit dem Nutzer, KIS und dem Bereich Sport wurden bauliche Varianten hinsichtlich der Umsetzung auf dem Gelände besprochen.
Im Ergebnis wird zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Klärung der Umsetzbarkeit der Varianten durch einen externe Fachplaner derzeit erstellt. Ein Ergebnis wird bis spätestens im 1.Quartal 2020 vorliegen. Danach wird eine erneute Berichterstattung erfolgen.

Voraussetzung für eine Umsetzung ist eine gesicherte Finanzierung. Da eine Fun-Sporthalle nicht der pflichtigen Aufgabenerfüllung dient, ist eine Finanzierung über Kredit- oder Eigenmittel des KIS ausgeschlossen, da auch unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips die erforderliche kommunalrechtliche Genehmigung nicht erwartet werden kann. Die Finanzierung, das heißt die Bereitstellung von investiven finanziellen Mitteln, muss somit ausschließlich über Eigenmittel der LHP und/oder einzuwerbende Fördermittel erfolgen. In der jetzt gültigen mittelfristigen Finanzplanung (2018-22) sind hierfür keine Mittel vorgesehen. Aktuell sind auch keine geeigneten Förderprogramme bekannt.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:
 

Loading...