Antrag - 19/SVV/0644
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Schulcampus der Gerhart-Hauptmann-Grundschule 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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14.08.2019
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06.11.2019
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11.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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27.08.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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28.08.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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17.09.2019
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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Vorberatung
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24.10.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch die Verwaltungsbereiche Finanzen, Bauen und Bildung prüfen zu lassen, ob das weiterhin freistehende Grundstück Carl-von-Ossietzky-Straße 36 für die Erweiterung des Schulcampus der Gerhart-Hauptmann-Grundschule 12 auf dem benachbarten Grundstück gewonnen, erworben und genutzt werden kann.
Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist bis Dezember zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Die Gerhart-Hauptmann-Grundschule 12 war jahrelang überangewählt. Infolgedessen sind viele Familien auf andere Schulen mit längeren Schulwegen ausgewichen. Da aber auch im Potsdamer Westen die Bevölkerung weiter wachsen und Zuzug vor allem von Familien mit Kindern erfolgen wird, wird auch der „Anwahldruck“ auf die Schule wieder wachsen. Durch die Grundstückserweiterung könnten der Schulhof größer und attraktiver werden, es könnten durchaus benötigte Parkplätze für Lehrerinnen und Lehrer geschaffen werden, die von außerhalb kommen. Und möglicherweise könnte die Schule durch bauliche Erweiterungen dreizügig werden und Ganztagsangebote erweitern. Die Erweiterung und Intensivierung des Schulcampus wäre finanziell und infrastrukturell einem teuren Neubau mit Sicherheit vorzuziehen. Schließlich ist der geplante Wohnhausbau auf dem Grundstück Nr. 36 nicht realisiert worden.
Der Schulentwicklungsplan wäre dabei entsprechend anzupassen.