Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0723
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiteres Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planungsbüro
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Planungsbüro
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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14.08.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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zur Kenntnis
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27.08.2019
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01.10.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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zur Kenntnis
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29.08.2019
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24.10.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Am 8. Mai 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung zum Antrag 19/SVV/0193 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ keine Entscheidung getroffen, obwohl die Fachausschüsse die Ablehnung empfohlen hatten. Damit hat die Stadtverordnetenversammlung vorerst auf eine Beeinflussung der im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 142 verzichtet.
Um die mit dem Bebauungsplanverfahren verbundene rechtzeitige Schaffung von Baurecht für eine weiterführende Schule, eine Förderschule, eine Kita und ggf. wettkampftaugliche Sportanlagen nicht zu gefährden, hat die Stadtverwaltung jedoch ausstehende fachlichen Prüfungen für das Erreichen weiterer Schritte im Bebauungsplanverfahren fortgesetzt. Zu den ausstehenden Prüfungen zählt vor allem die Klärung der zukünftigen städtebaulichen Ausführung der sozialen Infrastruktur außerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG).
Ein städtebauliches Konzept wurde im Sommer 2019 in Auftrag gegeben. Dieses untersucht in Varianten Lage und Größe der geplanten baulichen Anlagen einmal ohne und einmal mit den kompletten Schulsportanlagen. Bei einem Verzicht auf die wettkampftauglichen Sportanlagen müssen die für den Schulsport notwendigen Flächen ebenso außerhalb des LSG in der näheren Umgebung der Wohnbebauung des Caputher Heuweges liegen.
Nach Vorlage der städtebaulichen Ideen Ende August 2019 soll eine Informationsveranstaltung mit der interessierten Öffentlichkeit und den Fraktionen stattfinden. Im Ergebnis könnte die Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2019 über den Antrag 19/SVV/0193, ggf. mit der Vorzugsvariante des städtebaulichen Entwurfs, der dann die Grundlage für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 142 sein wird, beschließen. Der Kommunale Immobilien Service kann auf der ausgewählten städtebaulichen Variante den hochbaulichen Wettbewerb aufbauen. Das aufgezeigte Verfahren soll die Inbetriebnahme des Gebäudes der weiterführenden Schule im Schuljahr 2024/25 sicherstellen.
Weiteres Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt Süd“
Juni 2019 Beauftragung städtebauliches Konzept
14. August 2019 Mitteilung über weiteres Verfahren an SVV
Überweisung 19/SVV/0196 in die Ausschüsse
Ende August 2019 Informationsveranstaltung zum städtebaulichen Konzept und zum hochbaulichen Wettbewerb
Teilnehmer: Fraktionen, BI, Anlieger, Verwaltung
Ausschussberatungen zu 19/SVV/0193
Vorlage städtebauliche Ideen
11. September 2019 Beschluss SVV zu 19/SVV/0193
ab September 2019 Beginn hochbaulicher Wettbewerb KIS
ab September 2019 Erstellung B-Plan Nr. 142 Auslegungsfassung
abhängig von den Ergebnissen:
Quartal I 2020 TÖB-Beteiligung/Offenlage B-Plan Nr. 142
Quartal II 2020 Abschluss hochbaulicher Wettbewerb KIS
Quartal II-III 2020 FNP-Feststellungsbeschluss
Quartal III-IV 2020 B-Plan Nr. 142 Satzungsbeschluss