Beschlussvorlage - 19/SVV/0870
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvorhaben der Bundeswehr auf einer Liegenschaftsteilfläche der Henning-von-Tresckow-Kaserne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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04.09.2019
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den beabsichtigten Bauvorhaben der Bundeswehr auf einer Liegenschaftsteilfläche der Henning-von-Tresckow-Kaserne (siehe Anlage) zuzustimmen, wenn keine rechtlichen oder sonstigen Gründe dagegensprechen.
Perspektivisch ist der Flächennutzungsplan für die militärischen Nutzungen entsprechend zu ändern.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Bundeswehr beabsichtigt auf der Liegenschaftsteilfläche ‚Alter Technischer Bereich’ der Henning-von-Tresckow-Kaserne den Neubau eines Unterkunftsbereichs inklusive Erschließung (geplanter Baubeginn: 04/2021) und zukünftig weitere Baumaßnahmen mit teilweiser Entsiegelung der Flächen. Eine Erweiterung über die bestehenden Grenzen ist nicht vorgesehen. Im Flächennutzungsplan (FNP) sind die Flächen als Wald- und Landwirtschaftsflächen dargestellt (siehe Anlage).
Die Bundeswehr möchte den Neubau des Unterkunftsbereichs kurzfristig auf Basis des § 37 Baugesetzbuch (BauGB), der baurechtliche Sonderregelungen für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder enthält, entwickeln. Langfristig möchte sie für die weiteren Baumaßnahmen, dass der FNP geändert wird (Sonderbauflächen-Darstellung).
Die Verwaltung hat der Bundeswehr in einem Gespräch mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Einwände gegen die Umsetzung der Baumaßnahmen und gegen die Änderung des FNP bestünden. Die in Rede stehende Fläche sei abweichend von der FNP-Darstellung tatsächlich keine Wald-/Landwirtschaftsfläche; es sei keine Renaturierung oder ähnliches vorgesehen. Ein Antrag nach § 37 BauGB werde von der Verwaltung befürwortet – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadtverordnetenversammlung.
Zudem sei eine Änderung des FNP im Zusammenhang mit der Änderung der Stadtgrenze, die durch den Flächentausch mit der Gemeinde Schwielowsee (Kitaprojekt) korrigiert werden muss, denkbar.
Es wurde verabredet, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (als Eigentümerin der Flächen) einen Antrag auf Änderung des FNP stellt. Dies ist mit Schreiben vom 03.08.2018 erfolgt.
Dem Ziel des Antrags soll in dem Sinne nachgekommen werden, dass die FNP-Änderung in Aussicht gestellt wird.
Außerdem wurde verabredet, dass der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (als Baudienstleister der Bundeswehr) einen Antrag für die Baumaßnahme „Neubau Unterkunftsbereich inklusive Erschließung“ gemäß § 37 BauGB stellt. Dies ist mit Schreiben vom 01.07.2019 ebenfalls erfolgt.
Diesem und ggf. weiteren Anträgen für die Entwicklung der Liegenschaftsteilfläche soll – wenn der Hauptausschuss die vorliegende Vorlage beschließt – zugestimmt werden, wenn keine rechtlichen oder sonstigen Gründe dagegensprechen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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610,8 kB
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