Beschlussvorlage - 19/SVV/0903
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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11.09.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 93 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss über die Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam wie folgt:
a) aus den Vorschlägen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Betriebssatzung folgende Mitglieder gewählt:
über die Fraktion der SPD
als Mitglieder als Stellvertreter/-in
1. Frau Babette Reimers 1. Herr Dr. Hagen Wegewitz
2. Frau Grit Schkölziger 2. Herr Leon Troche
(jede/-r Vertreter/-in kann jedes Mitglied vertreten)
über die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
als Mitglieder als Stellvertreter/-in
1. Herr Dirk Kühnemann 1. Herr Jens Dörschel
über die Fraktion DIE LINKE
als Mitglieder als Stellvertreter/-in
1. Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg 1. Frau Jana Schulze
über die Fraktion der CDU
als Mitglieder als Stellvertreter/-in
1. Herr Dr. Wieland Niekisch 1. Herr Götz Th. Friederich
über die Fraktion die aNDERE
als Mitglieder als Stellvertreter/-in
1. Herr Steffen Pfrogner 1. Herr Daniel Zeller
2. Frau Jenny Pöller
3. Herr Lutz Boede
(Die Stellvertretung erfolgt in der
angegebenen Reihenfolge)
über die Fraktion der AfD
als Mitglieder als Stellvertreter/-in
1. Herr Matthias Tänzer 1. Herr Ambros Josef Tazreiter
über die Fraktion DIE LINKE (*Einigung mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(1 Sitz)
als Mitglieder als Stellvertreter/-in
Herr Stefan Wollenberg Herr Ralf Jäkel
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
b) auf Vorschlag des Oberbürgermeisters werden gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 der Betriebssatzung folgende sachkundige Einwohner/-innen gewählt:
1. Herr Ernst Dienst
2. Herr Dr. Wilfried Ruppert
c) aus dem Vorschlag der Beschäftigten des Eigenbetriebes werden gewählt:
als Mitglieder* | als Stellvertreter/-in* |
1. …….. | 1. …….. |
2. …….. | 2. …….. |
| (jede/-r Vertreter/-in kann jedes Mitglied vertreten) |
*jeweils zwei Vertreter/-innen aus dem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
1. Rechtliche Grundlage
Gemäß § 5 Abs. der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) besteht der Werksausschuss aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, davon
- acht Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden Verfahren zu benennen sind,
- zwei sachkundige Einwohner/-innen, die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmen sind und
- zwei Vertreter/-innen der Beschäftigten des Eigenbetriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Vorschriften über das Verfahren zur Benennung von Beschäftigtenkandidaten für Werksausschüsse von Eigenbetrieben aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt werden.
Die Besetzung ergibt sich aus § 93 Abs. 2 i. V. m. §§41, 43 BbgKVerf sowie § 8 EigV.
2. Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern
Neben den Mitgliedern kann analog zu § 41 Abs. 3 BbgKVerf für jedes Mitglied des Werksausschusses, außer den sachkundigen Einwohnern/-innen, einen oder mehrere Stellvertreter/-innen bestimmt werden. Die Fraktionen können bestimmen, dass sich Stellvertreter/-innen untereinander vertreten.
3. Sitzverteilung
Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam für den Werksausschuss zu stellenden acht Mitglieder erfolgt nach § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Betriebssatzung entsprechend § 41 Abs. 2 BbgKVerf:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen
Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Fraktion SPD =8*11/54 = 1,63 2 Sitze
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen =8*10/54 = 1,48 1 Sitz
Losverfahren um einen weiteren Sitz
Fraktion DIE LINKE =8*10/54 = 1,48 1 Sitz
Fraktion CDU =8*7/54 = 1,04 1 Sitz
Fraktion DIE aNDERE =8*6/54 = 0,89 1 Sitz
Fraktion AfD =8*5/54 = 0,74 1 Sitz
Fraktion der Freien Demokraten =8*3/54 = 0,44 0 Sitze
Fraktion Bürgerbündnis =8*2/54 = 0,30 0 Sitze
4. Benennung von Herrn RA Dr. Wilfried Ruppert und Herrn Ernst Dienst als sachkundige Einwohner/-in (mit Stimmrecht)
Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen als sachkundige Einwohner im Werksausschuss KIS werden die beiden bisherigen sachkundigen Einwohner, Herr RA Dr. Wilfried Ruppert und Herr Ernst Dienst auch weiterhin für diese Funktion vorgeschlagen. Ihre Bereitschaft zur Fortsetzung ihrer Funktion im Werksausschuss haben beide erklärt.
Herr RA Dr. Ruppert ist seit 2005 als sachkundiger Einwohner Mitglied des Werksausschusses. Er ist als selbständiger Rechtsanwalt tätig und hat langjährige Erfahrungen auf kommunalem Gebiet. Von 1990 bis 1996 war er Stadtverordneter der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam. In den letzten Jahren war Herr RA Dr. Ruppert Mitglied des Verwaltungsrates der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.
Herr Ernst Dienst war bis zum 31.12.2013 17 Jahre im Vorstand der Mittelbrandenburgischen Sparkasse tätig und hat langjährige Erfahrung in der kommunalen Arbeit. Er war unter anderem von 2001 bis 2003 und 2004 bis 2007 als sachkundiger Einwohner im Finanzausschuss der Landeshauptstadt Potsdam. Von 2000 bis 2013 war er Mitglied im Aufsichtsrat Sanierungsträger Potsdam GmbH, von 2004 bis 2013 im Aufsichtsrat des Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und von 2007 bis 2014 im Aufsichtsrat der Pro Potsdam GmbH. Herr Dienst hat umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in der Finanz- und Immobilienwirtschaft.
5. Benennung der Beschäftigtenvertreter
Die Beschäftigtenvertreter/-innen werden gemäß § 93 Abs. 2 BbgKVerf durch die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes gewählt. Die Liste soll mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder und Stellvertreter/-innen enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung ist an die Reihenfolge der Vorschläge nicht gebunden.
Die Beschäftigten des Eigenbetriebes haben in einem zweistufigen Wahlverfahren (Aufstellung der Kandidatenliste und Wahl der Kandidaten/-innen) in geheimer Abstimmung die Vorschläge für die Beschäftigtenvertreter/-innen bestimmt. Die Reihenfolge auf der Liste (s. unten) ist geordnet nach der Anzahl der für die Kandidaten/-innen abgegebenen Stimmen. Es wird empfohlen, dass aus der Vorschlagsliste die beiden Kandidaten/-innen mit den meisten Stimmen als Mitglieder des Werksausschusses und die beiden nachfolgenden Kandidaten/-innen als stellvertretende Mitglieder gewählt werden, wobei jede/-r Vertreter/-in jedes Mitglied vertreten kann. Damit wäre auch eine jeweils paritätische Vertretung der Geschlechter gewährleistet. Von Seiten der Landeshauptstadt Potsdam wird empfohlen die Bewerber/-in zu Ziffer 1 und 2 als Mitglieder und zu Ziffer 3 und 4 als Stellvertreter/-in zu wählen.
Vorschlagliste aus der Versammlung der Beschäftigten des KIS:
- Herr Jan Adler komm. Arbeitsgruppenleiter 54 Stimmen
- Frau Anja Tefs komm. Arbeitsgruppenleiterin 34 Stimmen
- Herr Maik Dudzak Investitionscontroller 32 Stimmen
- Frau Petra Hesse komm. Bereichsleiterin 28 Stimmen
- Herr Andreas Winter Arbeitsgruppenleiter 24 Stimmen
- Herr Illya-Oliver Reich Sachbearbeiter Immobilienverwaltung 19 Stimmen
- Frau Jeanette Sellenthin Sekretärin 18 Stimmen
- Herr Heiko Dölling Teamleiter Schulhausmeister 15 Stimmen