Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

In der Regel erfolgt die Zufahrt von der Fahrbahn zu Längsstellplätzen entweder niveaufrei oder über einen 3 cm Bord.

 

Das Überfahren hoher Bordsteinkanten wird nur in Ausnahmefällen zugelassen, da die angrenzenden Befestigungen der Nebenanlagen, insbesondere Plattenbeläge und Mosaikpflaster, auf Grund der technischen Parameter keine Befahrung ohne Schadensfolge zulassen. Leider ist der Straßenbaulastträger in Einzelfällen auf Grund fehlender Parkplatzkapazitäten gezwungen, das Überfahren zu dulden.

 

Das Einbauen von Asphaltkeilen o.ä. vor bestehenden Bordanlagen entspricht nicht den anerkannten Regeln der Straßenbautechnik und ist aus vielfältigen Aspekten heraus problematisch, weil

 

1. die Flächen am Fahrbahnrand zur Wasserführung eingeschränkt.

2. Betonborde können nicht angestockt werden, da das Gefüge zerstört wird und die

    Beständigkeit daraufhin nicht mehr gewährleistet werden kann. Inwieweit ein Stocken von

    Natursteinborden möglich ist, kann nur im Ermessen am jeweiligen konkreten Beispiel

    geprüft werden.

3. der Verbund zwischen Bord und dem angebauten Keil bautechnisch nicht abgesichert

    Werden kann.

4. Abschrägungen die Nutzung des rechten Fahrbahnrandes u.a. für Radfahrer und

    relevante Begegnungsfälle im KFZ-Verkehr einschränken.

 

Um zielhrende Lösungen zu schaffen, sollten die betreffenden Verkehrsanlagen entsprechend der bestehenden gesamtstädtischen Prioritäten und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schrittweise und grundhaft ausgebaut werden.

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