Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0931
Grunddaten
- Betreff:
-
Querungshilfen für Bordsteine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
11.09.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
|
zur Kenntnis
|
|
|
29.10.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
In der Regel erfolgt die Zufahrt von der Fahrbahn zu Längsstellplätzen entweder niveaufrei oder über einen 3 cm Bord.
Das Überfahren hoher Bordsteinkanten wird nur in Ausnahmefällen zugelassen, da die angrenzenden Befestigungen der Nebenanlagen, insbesondere Plattenbeläge und Mosaikpflaster, auf Grund der technischen Parameter keine Befahrung ohne Schadensfolge zulassen. Leider ist der Straßenbaulastträger in Einzelfällen auf Grund fehlender Parkplatzkapazitäten gezwungen, das Überfahren zu dulden.
Das Einbauen von Asphaltkeilen o.ä. vor bestehenden Bordanlagen entspricht nicht den anerkannten Regeln der Straßenbautechnik und ist aus vielfältigen Aspekten heraus problematisch, weil
1. die Flächen am Fahrbahnrand zur Wasserführung eingeschränkt.
2. Betonborde können nicht angestockt werden, da das Gefüge zerstört wird und die
Beständigkeit daraufhin nicht mehr gewährleistet werden kann. Inwieweit ein Stocken von
Natursteinborden möglich ist, kann nur im Ermessen am jeweiligen konkreten Beispiel
geprüft werden.
3. der Verbund zwischen Bord und dem angebauten Keil bautechnisch nicht abgesichert
Werden kann.
4. Abschrägungen die Nutzung des rechten Fahrbahnrandes u.a. für Radfahrer und
relevante Begegnungsfälle im KFZ-Verkehr einschränken.
Um zielführende Lösungen zu schaffen, sollten die betreffenden Verkehrsanlagen entsprechend der bestehenden gesamtstädtischen Prioritäten und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schrittweise und grundhaft ausgebaut werden.