Mitteilungsvorlage - 19/SVV/0939
Grunddaten
- Betreff:
-
Rauchverbot an Haltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
11.09.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
02.10.2019
| |||
|
30.10.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Zur Umsetzung des Beschlusses DS 19/SVV/0339 wurden durch die Verwaltung zunächst intensive Recherchen zum Thema Rauchverbot an Haltestellen angestellt. Im Ergebnis muss mitgeteilt werden, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine rechtliche Grundlage für ein solches Verbot gibt. Eine Ausarbeitung des Deutschen Bundestages (Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 063/17) kam zu dem Ergebnis, dass der Bundesgesetzgeber keinen umfassenden Gebrauch von seiner Gesetzgebungsbefugnis gemacht und den Ländern einen entsprechenden Gestaltungsspielraum überlassen hat. Für einzelne Kommunen oder Verkehrsunternehmen wird in der Ausarbeitung keine Möglichkeit gesehen, ein umfassendes Rauchverbot an Haltestellen zu erlassen.
Die Verantwortlichkeit für die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage für ein Rauchverbot an Haltestellen liegt damit beim Land Brandenburg.
Auf Anregung der Landeshauptstadt Potsdam wurde die Thematik zudem im Rahmen einer gemeinsamen Abstimmung mit den Brandenburgischen Aufgabenträgern innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) erörtert. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass im übrigen Teil des Landes derzeit keine Bestrebungen für die Umsetzung eines Rauchverbots an Haltestellen bestehen und daher auch keine Lösungsansätze vorliegen.
Als Umsetzungshürden werden besonders eine unzureichende Kontrollierbarkeit und eine mangelnde Abgrenzung, insbesondere von Bushaltestellen, zum öffentlichen Straßenraum hervorgehoben. Gerade die Abgrenzung zu öffentlichen Gehwegen ist jedoch zwingend, um einen Gültigkeitsbereich des Rauchverbots zu definieren. Dieser Umstand gestaltet sich bei abgeschlossenen Bahnhöfen des Schienenpersonennahverkehrs wesentlich einfacher.
Landesweit wird daher die Zielstellung favorisiert, eine intensivere Sensibilisierung der Raucher durch noch stärkere Image-Kampagnen und Marketing-Maßnahmen zu erreichen. Im Rahmen der geführten Abstimmungen hat die VBB GmbH dazu das Angebot unterbreitet, eine verbundweite Image-Kampagne für den Nichtraucherschutz zu starten. Auf diese Weise könnten die seit Jahren vorhandenen Bemühungen der LHP und der ViP zum Nichtraucherschutz über die VBB-Medien einem wesentlich größeren Publikum zugänglich gemacht werden.