Beschlussvorlage - 03/SVV/0112
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumprogramm, Planung und Mittelbeantragung für das Zentrum für Kunst und Soziokultur (ZKS) am integrierten Kultur- und Wirtschaftsstandort Schiffbauergasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Lehmann/Schmidt-Roßleben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2003
| |||
|
02.04.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
11.03.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
13.03.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
19.03.2003
|
Beschlussvorschlag
Die STVV möge beschließen:
1.
Auf
der Grundlage der im 3. Workshop am 23.01.03 erzielten Ergebnisse die
Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) für die Errichtung des Zentrums für Kunst und
Soziokultur (ZKS) zu erstellen.
2.
Die
zur Beantragung der Fördermittel für das ZKS und bauliche Hülle für
ergänzendes, kulturverträgliches Gewerbe notwendigen Planungsleistungen zu
beauftragen.
3.
Auf
der Grundlage der HU-Bau bis Juli 2003 für die Baumaßnahme ZKS einen
qualifizierten Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen
KulturInvestitionsProgramm (KKIP) in Höhe von bis zu 4,3 Mio € zu stellen und
für die Finanzierung der baulichen Außenhülle Mittel der Städtebauförderung zu
beantragen.
4.
Auf
der Grundlage der dann vorliegenden HU-Bau soll eine Folgekostenberechnung
erstellt werden, die alle relevanten Kostenarten erfasst und den dann
voraussichtlichen Zuschussbedarf für die Dauer der Zweckbindung ermittelt. Für
die STVV ist für den Herbst 2003 eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die darstellt,
wie der erforderliche kommunale Eigenanteil für die investive Förderung
geleistet werden kann und die Folgekosten in den Folgejahren finanziert werden
sollen.
5.
Parallel
zur Erstellung der HU-Bau ist ein optimiertes Betriebskonzept für das ZKS zu erarbeiten,
welches die Möglichkeit weiterer Minderungen der städtischen Zuschüsse bewirken
soll.
Erläuterung
Begründung:
1.
Entwicklungs- und Beschlussgrundlagen
Seit 1992 bespielen freie Kulturträger das brachliegende Industrie- und Militärareal an der Schiff-bauergasse. Insbesondere die Träger Waschhaus e.V. und fabrik e.V. leisten mit ihren vielfältigen Angeboten und künstlerischen Produktionen unverzichtbare Beiträge zum kulturellen Leben Pots-dams und der gesamten Region. Mit schon jetzt rd. 160.000 Besuchern p.a. wird ein breites, ver-schiedenste Zielgruppen umfassendes Publikum angesprochen und ein wesentlicher Teil der Aus-strahlung der Landeshauptstadt Potsdam bis in die internationale Wahrnehmung gestaltet.
Vor dem Hintergrund des dringenden Neubaus für das Hans Otto
Theater hat die StVV am 5. Mai 1999 den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines
„Integrierten Kulturstandortes“ (DS 99 / 0415) gefasst, der zugleich auf
die „Stabilisierung der freien Träger und Ansiedlung zuträglicher Gewerbe“
zielte. Dies wurde durch die DS 99/0820 und 99/0821 zum B-Plan
Nr. 23 – Schiffbauergasse weiter untersetzt. Damit konnten auch über das MWFK
des Landes Brandenburg 409 T€ (800 TDM) aus dem „Aufbauprogramm Kultur“ der
Bundesregierung zur weiteren konzeptionellen Durcharbeitung, für Planung und
baulich-technische Sofortmaßnahmen eingeworben werden. Die StVV hat mit dem
Haushaltsbeschluss 2001 den Eigenanteil in gleicher Höhe bereitgestellt. Der
Oberbürgermeister informierte mit der DS 00/0965 zum Fortgang.
Das MWFK stellte zudem bereits seit Mitte 1999 in Aussicht,
angesichts der besonderen Bedeutung des Projekts Mittel aus dem Kommunalen
KulturInvestitionsProgramm (KKIP) in Höhe von bis zu 4,3 Mio. €
bereitzustellen, wenn es gelänge, ein den Kriterien des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) entsprechendes Konzept planfertig, prüfbar und
durchfinanziert vorzulegen.
Die planerischen Ermittlungen ergaben, dass Waschhaus,
Maschinenhalle und Offizze nur mit durchgreifenden Sanierungs- und
Umbaumaßnahmen dauerhaft nutzbar sind und zudem durch baurechtlich und
technisch zwingende Vorgaben erhebliche, programmbestimmende Funktions-flächen
verlieren. Da auch das als Tanzstudio genutzte „fischhaus“ dauerhaft nicht
erhalten werden kann, sind solche Nutzungen in andere Bauten auszugliedern, um
die inhaltlichen und wirtschaft-lichen Grundlagen der freien Kulturarbeit vor
Ort zu sichern.
Diese Sachlage und die Notwendigkeit, weitere durch Wegfall
bisheriger Räumlichkeiten bedrohte freie Kulturgruppen mit regionaler Bedeutung
(z.B. T-Werk) zu sichern, waren Anlass für die Er-arbeitung einer ersten
bauplanerischen Machbarkeitsstudie für das „Zentrum für Kunst und Soziokultur“,
die aus den genannten Bundesmitteln kofinanziert und auf mehreren Workshops im
Jahre 2001 diskutiert wurde.
Nach dem Ausscheiden der LEG übernahm die Landeshauptstadt
Potsdam mit der DS 02/SVV/0459 vom 5.6.2002 zur Festlegung der
Schiffbauergasse als Sanierungsgebiet „mit den Sanierungszielen der Entwicklung
eines integrierten Kulturstandortes mit Theaterneubau und freien Kulturträgern
sowie der Ansiedlung zukunftsweisender Gewerbe“ die Verantwortung. Damit ergab
sich die Notwendigkeit, den von der LEG anders verplanten „Schirrhof“ mit in
die kulturellen Nutzungen einzubeziehen und im Rahmen einer treuhänderischen
Gesamtentwicklung durch den Sanierungsträger Potsdam GmbH die kulturellen
Belange mit den gewerblichen Nutzungen abzustimmen und zu verzahnen.
Unterstützt durch die schnellen Entscheidungen zur Ansiedlung von „Oracle“ und
des VW-Design-Centers konnten in wenigen Monaten Durchbrüche bei der
Grundstücksverfügbarkeit, der technischen Erschließung und der Finanzierung
erreicht werden.
Dies machte zugleich eine Überarbeitung des bisherigen Konzepts für das „Zentrum für Kunst und Soziokultur“ notwendig und erfolgversprechend. Wiederum finanziert mit Hilfe des Aufbauprogramms Kultur der Bundesregierung, wurde eine zweite Stufe der bauplanerischen Machbarkeitsstudie zur Nutzung des denkmalgeschützten „Schirrhofs“ entwickelt und dazu eine Folgekosten- bzw. Zuschussbedarfsanalyse erarbeitet.
2. Aktueller Planungsstand und Entscheidungsnotwendigkeit
Diese 2. Stufe der bauplanerischen Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Zentrums für Kunst und Soziokultur (ZKS) wurde am 30.08. und 10.10.2002 bei zwei weiteren Workshops zwischen den Trägern und Nutzern der Freien Kulturszene, den beauftragten Planern und Gutachtern sowie Vertretern der einbezogenen Ministerien sowie der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung ausführlich diskutiert.
Die beiden zum 2. Workshop vorgelegten Planungsvarianten wurden abschließend von den beauftragten Architekturbüros zu einer gemeinsamen Variante zusammengeführt. Diese wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro BAL AG hinsichtlich des zu erwartenden investiven Kostenrahmens gutachterlich untersucht. Hierbei wurden die Ergebnisse für die Bauteile Waschhaus und Maschinenhalle berücksichtigt. Die Baukosten-schätzung für die anderen Bauteile beruht auf dem Detaillierungsgrad der Machbarkeitsstudien.
Bei den Baukosten wurden keine Freiflächenaufwendungen und Bausubstanzuntersuchungen berücksichtigt. Ebenso konnten keine Aussagen zu Altlasten oder denkmalpflegerischen Mehrauf-wendungen getroffen werden, da vertiefende Untersuchungen bisher nicht beauftragt wurden. Eine Detaillierung der Baukosten wird jedoch im Ergebnis der baufachlichen Prüfung (HU Bau) erreicht.
Die vorgenannten Planungen und Gutachten wurden im Rahmen
eines 3. Workshops am 23.01.2003 mit allen Beteiligten nochmals ausführlich
diskutiert und überprüft.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die Realisierung dieser Variante im Hinblick auf die zu bean-tragenden Fördermittel des KKIP sowie ergänzende Mittel der Städtebauförderung nicht gewährleistet ist. Auch im Hinblick auf zu erwartende hohe Folgekosten bzw. den resultierenden kommunalen Förderbedarf war eine Reduzierung des Raumprogramms dringend geboten.
Mit den Trägern der freien Kulturarbeit wurde das
Raumprogramm überarbeitet. Dies wurde durch die Gutachter unterstützt, die
hierdurch eine Senkung des Zuschussbedarfs für möglich hielten und zugleich
durch das veränderte Raumprogramm eine Vergrößerung der zusätzlich gewerblich
nutzbaren Flächen für erreichbar halten.
Im Ergebnis des Workshops erfolgte eine nochmalige
Bearbeitung der Flächenaufteilung zu einer Vorzugsvariante mit Umstrukturierung
und Flächenkomprimierung der kulturellen Nutzungen. Dies betrifft nicht nur
Nebenfunktionsflächen, sondern auch Hauptfunktionsflächen (T-Werk und
Tanzstudios, KunstRaum). Die neue Etablierung von Tonstudio und
Musikproberäumen wurde zurückgestellt. Der Anteil zusätzlich gewerblich
nutzbarer Flächen kann damit im Bereich Schirrhof erheblich erhöht werden. Die
Übersicht über die jetzt vorgesehenen Nutzungseinheiten des ZKS ist den in der -
Anlage 1 - beigefügten Plänen zu entnehmen.
Der für das Vorhaben errechnete Fördermittelbedarf (d.h. der
aus allen Betriebs- und Programmkosten, Eigeneinnahmen und sonstigen Zuschüssen
resultierende, verbleibende kommunale Förderanteil) für das Vorhaben betrug im
Ergebnis des 2 Workshops rd. 900 T€ pro Jahr. Im Ergebnis des 3. Workshops
konnte dieser Bedarf deutlich auf rd. 550 T€ pro Jahr reduziert werden. Dies
liegt knapp unter dem ausgezahlten kommunalen Zuschuss des Jahres 2001 und soll
durch Erarbeitung eines optimierten Betriebskonzepts weiter reduziert werden.
Darin sind jedoch noch keine Gebäudeunterhaltungskosten enthalten, die derzeit
mit ca. 150 T€ zu beziffern sind.
Wichtig ist der erreichte Konsens zu der geplanten Umsetzung
eines gemeinschaftlichen Betriebskonzeptes und einer damit verknüpften
integrierten Trägerstruktur bei Nutzung der Ressourcen und Potentiale am
Gesamtstandort.
Die zeitliche Realisierung der KKIP-Antragstellung ist der
beigefügten - Anlage 2 – zu entnehmen.
Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten, ihre Investitionskosten und die mögliche Finanzierung durch Fördermittel.
Nutzung |
Flächen
in m² ca. |
Investitionskosten in Euro |
Finanzierung
durch Förderart |
|
|
|
|
Waschhaus
|
1.750 |
2.700.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 %
KKIP / HA |
|
|
|
|
Fabrik
(Maschinenhalle) |
1.780 |
1.700.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 %
KKIP / HA |
|
|
|
|
Aktionshalle |
833 |
1.350.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 %
KKIP / HA |
|
|
|
|
T –
Werk/Theaterwerkstatt |
1.008 |
2.200.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 %
KKIP / HA |
|
|
|
|
KunstRaum
(anteilig) |
300 |
550.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 % KKIP / HA |
|
|
|
|
Tanzstudios |
545 |
1.050.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 %
KKIP / HA |
|
|
|
|
Tonstudios/Musikproberäume |
0 |
0 |
- |
|
|
|
|
Zentrale
Flächen |
679 |
2.950.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 %
KKIP / HA |
|
|
|
|
Büros
Kulturverbände |
166 |
250.000 |
Hülle
Städtebauförderung, 50 %
KKIP / HA |
|
|
|
|
Gesamt
ZKS: |
7.060 |
12.750.000 |
|
|
|
|
|
Gastronomie |
961 |
- |
Hülle
Städtebauförderung |
Gewerbliche
Zusatzflächen inkl. Schinkelhalle (und anteilige Flächen Quergebäude) |
2.941 |
- |
Hülle
Städtebauförderung |
|
|
|
|
Gesamt
gewerblich: |
3.900 |
|
|
Die Gesamtkosten für das ZKS können erst nach Vorlage des Ergebnisses der baufachlichen Prüfung der HU Bau (voraussichtlich im Herbst 2003) ermittelt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Beschluss der StVV zur Beauftragung der Planungsunterlagen HU Bau unter Bestätigung des dargelegten Raumprogramms und damit zur Sicherung der Antragstellung auf die Fördermittel notwendig. Hierbei besteht Dringlichkeit, um die für die Beantragung der KKIP-Mittel und der zugleich einzusetzenden Städtebaufördermittel benötigten Grundlagen noch zeitgerecht sichern zu können, und die KKIP-Mittel nach Auskunft des MWFK ansonsten in diesem Jahr anders vergeben werden müssen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) für das
Zentrum für Kunst und Soziokultur und die bauliche Außenhülle für das
ergänzende, kulturverträgliche Gewerbe wird im Rahmen der Mittel der
vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet
Schiffbauergasse finanziert.
Dabei wird die bereits für die Bauteile A-Waschhaus und
B-Maschinenhalle erstellte, zu 50% aus Bundesmitteln finanzierte
Genehmigungsplanung einbezogen und weiter bearbeitet.
Für den Verwaltungshaushalt der Stadt Potsdam ergeben sich
somit aus diesem Beschluss zunächst keinerlei Auswirkungen. Konkrete
Festlegungen können erst dann getroffen werden, wenn eine genaue
Folgekostenberechnung vorliegt.
Die
Entscheidung zur Ausfinanzierung
der Investition und zur langfristigen Sicherung der Zweckbindung soll erst mit
der Antragstellung auf die KKIP-Förderung nach weiterer Überprüfung der
finanziellen Auswirkungen erfolgen.