Antrag - 19/SVV/0922

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, wohlwollend zu prüfen, inwieweit die Höchstgeschwindigkeit des nördlichen Straßenabschnitts der Karl-Liebknecht-Straße in Babelsberg auf Tempo 30 reduziert werden kann.

 

Über das Prüfergebnis ist die Stadtverordnetenversammlung bis Ende des Jahres 2019 zu unterrichten.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Ziel des Antrages ist es, die Verkehrssicherheit in Babelsberg zu erhöhen.

Auf der Karl-Liebknecht-Straße gilt auf dem längsten Straßenabschnitt Tempo 30. Im nördlichen Teil der Straße, u.a. im Bereich des Karl-Liebknecht-Stadions, gibt es allerdings noch keine besonders ausgewiesene Geschwindigkeitsbeschränkung.

Gerade vor bzw. in der Nähe des Stadionareals, welches nicht nur für die Austragung von Fußballspielen der Erwachsenenmannschaften genutzt wird, ist jedoch eine Geschwindigkeitsreduzierung wie sie bereits auf dem übrigen Teil der Karl-Liebknecht-Straße existiert sinnvoll. Insbesondere in dem entsprechenden Abschnitt der Karl-Liebknecht-Straße sind häufig Fußnger, u.a. auch Kinder, anzutreffen, die z.T. auch Seiteneingänge des Fußballstadions, z.B. für Trainingszwecke, nutzen und teilweise aus dem Stadionareal auf die Straße rennen.


 

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