Antrag - 19/SVV/1065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Vergabe von städtischen Aufträgen über einen längeren Zeitraum unter der Voraussetzung erfolgt, dass die Umsetzung der jeweils aktuell geltenden Regelung für den Mindestlohn durch die Einfügung einer Gleitklausel gesichert wird.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2019 über den Stand der Umsetzung zu informieren.

 


 

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Erläuterung

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohnes bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg auf 10,50 Euro hat die Landesregierung ausdrücklich auf die Anwendung von Gleitklauseln im Falle der Vergabe von Aufträgen über einen längeren Zeitraum verwiesen. Die Landeshauptstadt sollte diese Empfehlung des Landes zeitnah umsetzen.

 


 

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