Antrag - 19/SVV/1077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt festzustellen, welche Stellen an Gessern im Potsdamer Stadtgebiet grundsätzlich geeignet sind, sie z.B. mit einer Freizeitwiese oder einem Badesteg für die Bevölkerung zu erschließen. Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis Ende des ersten Quartals 2020 darzulegen, welche Stellen identifiziert wurden, welche Möglichkeiten der Realisierung es gibt und welche Hindernisse/Gründe voraussichtlich dagegen sprechen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Entwicklung im Neuen Garten hat gezeigt, dass die Potsdamer Bevölkerung ein das Angebot übersteigenden Bedarf hat, die Gewässer in Potsdam für die Erholung zu nutzen. Die Ausübung des Rechts auf Naturgenuss und Erholung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und begründet keine Haftung oder bestimmte Sorgfaltspflichten bis auf die Verkehrssicherungspflichten, so dass sich der Aufwand und die Kosten im Rahmen halten lassen. Beschränkungen der Ausübung des Gemeingebrauchs an Gewässern wie z.B. die Interessen des Naturschutzes, den einschlägigen Vorschriften der Schifffahrtsordnungen oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, müssen für die grundsätzlich geeigneten Uferstellen dargestellt werden, damit die Stadtverordneten in einem Abwägungsprozess entscheiden können, ob und wie es möglich ist,den Bedürfnissen der Potsdamerinnen und Potsdamer entgegenzukommen.

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Anlagen

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