Beschlussvorlage - 19/SVV/1124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „2. Barocke Stadterweiterung“ gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB (Anlage 2).

 

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Erläuterung

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Nach Abschluss der Sanierung entsteht für die betroffenen Grundstückseigentümer die Ausgleichsbetragspflicht gem. § 154 BauGB. Die Ausgleichsbeträge stehen als Einnahmen im Treuhandvermögen der weiteren Sanierung des verbleibenden Sanierungsgebiets zur Verfügung. Die Ausgleichsbeträge sind zweckgebunden und dürfen weder in anderen Sanierungsgebieten noch für nicht sanierungsbedingte Zwecke verwendet werden.

Aus diesem Grund wird für den Bereich der Brandenburger Straße die Sanierungssatzung nicht aufgehoben. Mit den sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen soll die Erneuerung der Fahrbahn der Brandenburger Straße mitfinanziert werden.

Der Bereich südlich der Charlottenstraße bleibt noch Sanierungsgebiet, damit bei bestehender Finanzierungsmöglichkeit aus Fördermitteln und Ausgleichsbeträgen weitere (Straßenbau-) Maßnahmen umgesetzt werden können.

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Anlagen

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