Beschlussvorlage - 19/SVV/1124
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "2. Barocke Stadterweiterung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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04.12.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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12.11.2019
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Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Die Maßnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Nach Abschluss der Sanierung entsteht für die betroffenen Grundstückseigentümer die Ausgleichsbetragspflicht gem. § 154 BauGB. Die Ausgleichsbeträge stehen als Einnahmen im Treuhandvermögen der weiteren Sanierung des verbleibenden Sanierungsgebiets zur Verfügung. Die Ausgleichsbeträge sind zweckgebunden und dürfen weder in anderen Sanierungsgebieten noch für nicht sanierungsbedingte Zwecke verwendet werden.
Aus diesem Grund wird für den Bereich der Brandenburger Straße die Sanierungssatzung nicht aufgehoben. Mit den sanierungsbedingten Ausgleichsbeträgen soll die Erneuerung der Fahrbahn der Brandenburger Straße mitfinanziert werden.
Der Bereich südlich der Charlottenstraße bleibt noch Sanierungsgebiet, damit bei bestehender Finanzierungsmöglichkeit aus Fördermitteln und Ausgleichsbeträgen weitere (Straßenbau-) Maßnahmen umgesetzt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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600,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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164,8 MB
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