Antrag - 19/SVV/1289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle einer/s Anti-Mobbingbeauftragten zu schaffen.

An diese Stelle sollen sich Beschäftigte der Stadtverwaltung wenden können, um eine schnelle Lösung bei unkollegialem Verhalten zu finden. Fachlich soll sich die/der Anti-Mobbingbeauftragte sowohl im psychologischen Bereich als auch in der Struktur der Stadtverwaltung auskennen. Die gesuchte Person soll in der Lage sein, sowohl kurz- als auch langfristige Perspektiven für den weiteren beruflichen Lebensweg der von Mobbing Betroffenen aufzuzeigen. Neben der Hilfe in Akutsituationen kann sie zudem Prophylaxeangebote anbieten.

Die Stadtverordnetenversammlung soll spätestens im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses und die geplante organisatorische Einbindung der Stelle informiert werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam präsentiert sich als Arbeitgeber, bei dem der wertschätzende Umgang der Angestellten untereinander eine tragende Rolle spielt. Damit Arbeitsabläufe effizient vonstattengehen, sind oftmals Teamwork und konstruktive Kommunikation vonnöten.

In der Realität werden aber auch in der Stadtverwaltung Potsdam immer wieder Personen aus unterschiedlichen Gemengelagen heraus gemobbt. Führungskräfte sind mitunter überfordert oder über längere Zeit abwesend, sodass Mobbingopfer keine helfenden Ansprech­partner*innen finden.

Der Betriebsrat schickt zwar bei Bedarf eine Person zu den Täter*innen, die diese zur Besserung auffordert. Jedoch ist dies in vielen Fällen nicht die richtige Strategie. Eine speziell ausgebildete Anti-Mobbingberaterin könnte individuellere Tipps geben und ganzheitlichere Lösungen finden.

Ein/e Anti-Mobbing-Beauftragte kann einen Beitrag leisten, um für alle Beschäftigten ein gesundes, förderndes Betriebsklima zu schaffen. Das liegt auch im Interesse der Stadtverwaltung und ihrer öffentlichen Reputation. Gerade deshalb ist es wichtig, dass der/die Anti-Mobbing-Beauftragte weder der Leitung noch dem Personalrat zu nahesteht, denn er/sie soll beide kompetent beraten.

Die/der Antimobbingbeauftragte könnte auch federführend eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Mobbingfällen erarbeiten, die - analog zum Umgang mit Fällen von sexueller Gewalt oder Belästigung -  klare Zuständigkeiten und verbindliche Verfahren festlegt.


 


 

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