Antrag - 19/SVV/1139
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorkaufsrecht in Potsdamer Erhaltungs- und Sanierungsgebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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04.12.2019
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29.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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26.11.2019
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10.12.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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19.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Bevölkerungsstruktur in den Geltungsbereichen von (sozialen) Erhaltungssatzungen vor Verdrängung zu schützen.
1. Genehmigungen zum Verkauf von Wohnimmobilien zu überhöhten Preisen sollen nicht erteilt und kommunale Vorkaufsrechte konsequent ausgeübt werden.
2. Der Rechtsweg ist im Interesse der Bestandsmieter*innen auszuschöpfen.
3. Soweit durch die Erhebung von aktuellen Sozialdaten der betroffenen Bevölkerung im Stadtteil die Erfolgschancen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbessert werden können, sind diese Sozialdaten umgehend zu erheben.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 über den Sachstand der Umsetzung des Beschlusses informiert werden.
Erläuterung
Begründung:
Seit mehreren Monaten wird nicht nur in Babelsberg der drohende Verkauf der Wichgrafstraße 11 diskutiert.
Die geltende Erhaltungssatzung stellt den Weiterverkauf von Wohnimmobilien unter Genehmigungsvorbehalt und ermöglicht der Stadt Potsdam auch, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen, wenn der geplante Weiterverkauf die Satzungsziele gefährdet. Zu diesen Zielen zählt auch der Schutz der Bevölkerungsstruktur vor Verdrängung.
Mit dem vorliegenden Antrag soll der Oberbürgermeister bestärkt und verpflichtet werden, die bestehenden Möglichkeiten der Erhaltungssatzung zu nutzen und konsequent gegen Spekulation mit Wohnraum vorzugehen. Falls dazu tatsächlich aktuelle Sozialdaten fehlen - wie Vertreter der Stadtverwaltung mehrfach betonten - darf dies nicht dazu führen, dass die Satzungsziele aufgegeben werden. Stattdessen müssen die fehlenden Daten unverzüglich erhoben werden, um die Rechtsposition der Stadt zu verbessern.