Antrag - 19/SVV/1258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Wohnungspolitische Konzept, das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Oktober 2015 - DS 15/SVV/0609 als Handlungsrahmen für die städtische Wohnungspolitik vorgegeben wurde,

 

a. hinsichtlich des Standes der Umsetzung der vorgeschlagenen Instrumente und

b. hinsichtlich der Auswirkung derselben zu evaluieren.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im ersten Quartal 2020 zu berichten.

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Erläuterung


Begründung:

 

Mit dem vorgenannten Beschluss wurde dem Oberbürgermeister in 2015 aufgegeben, die Instrumente des Wohnungspolitischen Konzeptes umzusetzen. Er ist bei der Umsetzung auch grundsätzlich nicht dadurch gehindert, dass die Umsetzung haushaltspolitische Auswirkungen hat. Der Beschluss zur Umsetzung sieht insoweit vor, dass Entscheidungen zu solchen Maßnahmen mit gesonderten Beschlussvorlagen vorzubereiten sind. Der Oberbürgermeister kann diese Beschlussvorlagen eigenständig einbringen. Einer Umsetzung der mit dem Konzept beschlossenen Instrumente standen damit grundsätzlich keine Hindernisse entgegen.

Seit der Beschlussfassung zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes mit der DS 15/SVV/0609 als Handlungsrahmen der Wohnungspolitik in Potsdam, ist geraume Zeit vergangen. Die Instrumente des Konzeptes wurden bislang nicht vollständig umgesetzt. Eine Auswertung der Auswirkungen der Instrumente auf den Potsdamer Wohnungsmarkt ist bislang ebenfalls nicht erfolgt. Gleichwohl werden bereits weitere Instrumente für eine Marktregulierung und Einflussnahme auf die Miethöhen seitens einzelner Fraktionen in das Gespräch gebracht. Seitens der Landesregierung wird derzeit ein Gutachten zur Evaluation der Kappungsgrenze und Mietpreisbremse vorbereitet. Damit die Landeshauptstadt Potsdam hierzu fundiert Stellung nehmen kann und auch für die Diskussion weiterer Eingriffe in den Wohnungsmarkt, ist eine Auswertung der mit dem Wohnungspolitischen Konzept beschlossenen Instrumente sowie eine Abschätzung der Auswirkung noch nicht umgesetzter Instrumente dringend geboten.

 

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