Beschlussvorlage - 19/SVV/1279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ergänzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs für den Bereich „Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden“ (gemäß Anlage 1).

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Die zu ergänzende Satzung wurde am 06.03.2019 in der Stadtverordnetenversammlung (DS 19/SVV/0024) beschlossen und am 28.03.2019 im Amtsblatt (4/2019, S. 17) veröffentlicht.

 

In der beschlossenen Satzung wird der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit gegeben, für Grundstücke, die für die Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden notwendig sind, ein Vorkaufsrecht auszuüben. In den Anlagen zur Satzung ist der Geltungsbereich tabellarisch und in Karten dargestellt.

 

Im Zuge der Entwurfsplanung für die Straßenbahnverlängerung musste der Trassenverlauf der Straßenbahn angepasst werden, da sich aus verkehrstechnischen Gründen die Querung der B2 an anderer Stelle als sinnvoller erwiesen hat und in Höhe der Hannoverschen Straße die Baumallee berücksichtigt werden soll. Dabei werden voraussichtlich weitere Grundstücke benötigt als bisher vorgesehen. Daher wird eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Satzung notwendig.

 

In § 1 der zu ergänzenden Satzung werden die in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen erläutert. Dabei wird namentlich auf die Beschlusslage zu einer „Freihaltetrasse“ und die „Erstellung einer Entwurfsplanung“ Bezug genommen. Aus der aktuellen Erstellung der Entwurfsplanung resultiert die vorliegend in Rede stehende Anpassung der Trassenführung.

 

Die bestehende Satzung bleibt in ihren Aussagen vollumfänglich bestehen. Die Aussagen gelten auch für den Ergänzungsteil.

 

Der erweiterte Geltungsbereich ist in den ergänzten Karten und der ergänzten Flurstücksliste, welche jeweils nach § 2 Abs. 2 der zu ergänzenden Satzung in Bezug genommen sind, kenntlich gemacht.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist auf den in der Anlage zur Satzung beigefügten vier Karten im Maßstab 1:5.000 (in DIN A3) durch eine ununterbrochene schwarze Linie zeichnerisch umgrenzt (siehe Anlage „Geltungsbereich“). Die im erweiterten Geltungsbereich liegenden Flächen sind in den betroffenen Karten 2 und 3 schraffiert dargestellt. Eine Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Lage der vier Karten.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Durch den Beschluss der Ergänzung der Vorkaufsrechtssatzung entstehen keine direkten Kosten.

 

Falls auf Grundlage dieser Satzung allerdings Vorkaufsrechte ausgeübt werden sollen, entstehen Kosten für den Erwerb der Flächen. Diese können aktuell nicht beziffert werden.

 

Abhängig von der zukünftigen Flächennutzung (z.B. Straßenbahn, soziale Infrastruktur) müsste dann der Ankauf durch die ViP, den KIS oder aus dem Kernhaushalt finanziert werden.

 

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