Beschlussvorlage - 20/SVV/0061

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Anregungen der Bürger aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplans Nr. 119 „Medienstadt“ (gemäß Anlagen 2, 3 und 4 A) entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan-Entwurf (siehe Anlage 4 B) ist entsprechend zu ändern und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Medienstadt" (22/17) entschieden (siehe Anlagen 5 und 6).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung " Medienstadt" (22/17) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplans Nr. 119 „Medienstadt“ sowie zur Flächennutzungsplan-Änderung „Medienstadt“ (22/17) zu entscheiden, den Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Änderung zu beschließen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage und zu den Inhalten der Planung ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Anlage 1 Kurzeinführung (6 Seiten)

Anlage 2 Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit zum Bebauungsplan (36 Seiten)

Anlage 3 Abwägungsvorschlag Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan (19 Seiten)

Anlage 4 A Gegenüberstellung des geltenden Planungsrechts gemäß Bebauungsplan

  Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ mit dem Bebauungsplan

 Nr. 119 „Medienstadt“ (1 Seite)

Anlage 4 B Planzeichnung mit textliche Festsetzungen (1 Seite)

Anlage 5 Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit zur Flächennutzungs- (4 Seiten)

 plan-Änderung

Anlage 6 Abwägungsvorschlag Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungs- (10 Seiten)

 plan-Änderung

Anlage 7 Flächennutzungsplan-Änderung  (12 Seiten)

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens wurden mit ca. 32.000  geschätzt und werden durch einen Dritten übernommen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden bis 2020 anfallen.

 

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Folgekosten

gliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden voraussichtlich für die Instandhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen angenommen. Genauere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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