Antrag - 20/SVV/0083

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt das Objekt Wollestr. 52 als Zwischenerwerber mit dem Ziel einer anschließenden Vergabe als Gemeinschaftswohnprojekt übernehmen kann.

 


 

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Erläuterung

Begründung:

Gemeinschaftswohnprojekte erfreuen sich einer großen Beliebtheit und es gibt eine hohe Nachfrage nach geeigneten Objekten. Als Formen gemeinschaftlichen Eigentums leisten sie einen wichtigen Beitrag für die sozialverträgliche Gestaltung von Mieten und entziehen Wohnraum dauerhaft der spekulativen Verwertung. Die Landeshauptstadt sollte deshalb solche Wohnformen stärken.

Im vorliegenden Fall wurden durch den Verkäufer äerst detaillierte und auch im Vergleich zu anderen vergleichbaren Projekten im Sanierungsgebiet sehr viel weitreichendere Bedingungen an die potenziellen Erwerber*innen gestellt, die letztlich zum Scheitern führten. Indem die Stadt nach einem Zwischenerwerb selbst als Verkäuferin auftritt, sollen die Möglichkeiten für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für ein Gemeinschaftswohnprojekt hergestellt werden.

 


 

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