Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in der Dorfstraße ein Bauantragr die Errichtung einer Ölmühle mit Produktionsgebäude eingereicht wurde oder ob bereits eine Baugenehmigung erteilt worden ist.

 

Der Ortsbeirat ist über das Ergebnis der Prüfung zur nächsten Ortsbeiratssitzung am 19.03.2020 zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

Die Dorfstraße ist im Bereich der Innenbereichssatzung ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 BauNVO. Daran anschließend verläuft die Dorfstraße auf dem ehemaligen Gutsgelände im Außenbereich und endet an Flächen für die Landwirtschaft (Wiesen). Es handelt sich bei der Dorfstraße demnach um eine Sackgasse!

 

Das ehemalige Gutsgelände ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO dargestellt.

 

r den Ortsbeirat ergibt sich die Frage nach dem Umfang sowie der Erschließung eines derartigen Vorhabens.

 

Der Prüfauftrag ist erforderlich, da der Ortsbeirat seit Jahren keine Mitteilungen über erteilte Baugenehmigungen erhalten hat.

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Anlagen

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