Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mitzuteilen, welche gewerblichen oder privilegierten Nutzungen im Bereich des ehemaligen Gutsgeländes rechtmäßig errichtet sind.

 

Der Ortsbeirat ist über das Ergebnis zur nächsten Ortsbeiratssitzung am 19.03.2020 zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

Bei dem Bereich handelt es sich um Flächen im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt den betroffenen Bereich als Dorfgebiet im Sinnen des § 5 BauNVO dar.

 

Das Gutsgelände wird überwiegend über die Dorfstraße erschlossen, welche am Ende als Sackgasse an Flächen r die Landwirtschaft (Wiesen) endet.

Es ist eine Kfz-Zunahme, auch durch schwere Fahrzeuge, auf der Dorfstraße zu beobachten, die alle samt das Gutsgelände erreichen wollen. Eine Entlastung des Innenbereiches wäre durch die Verkehrsführung über den Pappelweg zu erreichen. Diese Forderung besteht seitens des Ortsbeirates bereits seit vielen Jahren.

 

Der Prüfauftrag ist erforderlich, da der Ortsbeirat seit vielen Jahren keine Mitteilungen über erteilte Baugenehmigungen erhalten hat.

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Anlagen

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