Antrag - 20/SVV/0023
Grunddaten
- Betreff:
-
Stahnsdorfer Straße in eine Fahrradstraße umwandeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.01.2020
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04.03.2020
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20.05.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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19.03.2020
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07.05.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fahrradsstraßen eingerichtet werden können und dies am Beispiel Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße aufzuzeigen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.
Erläuterung
Begründung:
Um die von Fahrrädern stark befahrene Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße sicherer für Radfahrer*innen zu machen, soll diese in eine Fahrradstraße umgewandelt werden. Damit haben die diese dort Vorrang. Fahrradstraßen sind zwar generell für Kraftfahrzeuge gesperrt. Allerdings sollten - wie es häufig gehandhabt wird - durch ein Zusatzschild, etwa für Anlieger und den ÖPNV Ausnahmen geschaffen werden, um die Zufahrt zu den angrenzenden Wohngebieten nicht zu beeinträchtigen. In der vielbefahrenen Stahnsdorfer Straße müssen Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten - im Zweifel mehr. Gerade in Berufsverkehrszeiten ist dort oft kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation möglich, was ein Überholen von Radfahrern*innen eigentlich unmöglich macht. Trotzdem kommt es regelmäßig zu gefährlichen Überholmanövern, da diese Regel von vielen Autofahrern nicht eingehalten wird. Aus diesem Grund ist die Straßenverkehrsordnung nicht ohne Grund zusätzlich ergänzt worden. Nunmehr steht in § 5 Abs. 4 ausdrücklich:
"Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern."
Um das Ziel zu erreichen, in diesem Bereich den Radverkehr sicherer zu machen und Autofahrer*innen zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und Vorsicht gegenüber dem Radverkehr anzuhalten, ist die Umwandlung in eine Fahrradstraße auch als Präventivmaßnahme zu verstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,7 kB
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