Beschlussvorlage - 19/SVV/1166
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabe des ins Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche entsendeten Mitglieds der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Büro des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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04.03.2020
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20.05.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.12.2019
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24.01.2020
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12.02.2020
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26.02.2020
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11.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung
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Vorberatung
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10.12.2019
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11.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsendet in das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche gemäß der Satzung der Stiftung Garnisonkirche § 6, Abs. 2, 7 und 8:
- als ordentliches Mitglied den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam
- als stellvertretendes Mitglied den/die Vorsitzende der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung.
Das Mitglied der Landeshauptstadt Potsdam nimmt im Kuratorium der Stiftung die in der Stiftungssatzung im §8, Abs. 1 und 2 definierten Aufgaben wahr und setzt sich darüber hinaus insbesondere für folgende Ziele ein:
a) Der/die Vertreter/in der Landeshauptstadt Potsdam wirkt an der Schaffung einer Ausstellung, die die Geschichte des Ortes vollumfänglich darstellt, im Turm der Garnisonkirche mit und ernennt Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam für die Mitarbeit im Fachbeirat für Ausstellungen und im wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Garnisonkirche. Grundlage dieses Handlungszieles bildet die Wiederrichtung des Turms der Garnisonkirche aufgrund bereits erteilter Baugenehmigungen.
b) Der/die Vertreter/in der Landeshauptstadt Potsdam im Kuratorium nimmt Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche und der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche e.V. auf mit dem Ziel, bei einer zukünftigen Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffs eine internationale Jugendbegegnungsstätte für Bildung und Demokratie zu errichten. Die zukünftige Architektur soll dabei kein rein historischer Nachbau werden, sondern den Anforderungen des Nutzungszwecks folgen. Bis zum Jahr 2023 soll ein inhaltliches Konzept erarbeitet werden, in dem auch die Frage der Trägerschaft einer solchen Einrichtung betrachtet wird.
c) Der/die Vertreter/in der Landeshauptstadt Potsdam soll im Kuratorium darauf hinwirken, die Jugend- und Bildungsarbeit als Zweck in der Satzung der Stiftung Garnisonkirche zu verankern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,4 kB
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