Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

In der Anlage wird die gewünschte Übersicht zu den Priorität-I-Maßnahmen des Radverkehrs­konzepts mit den bereits getätigten Ausgaben sowie einer groben Kostenschätzung der in Planung befindlichen Projekte aufgeführt. Eine detaillierte und damit genauere Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der weiteren Planungsphasen.

 

Die Haushaltsmittel der Radverkehrsförderung werden aber auch für den kontinuierlichen Ausbau des Fahrradparkens sowie für die Instandhaltung der bestehenden Radwegeinfrastruktur verwendet. Auch wurde die Finanzierung der Gangstegerneuerung an der Eisenbahnbrücke am Templiner Damm aus Radverkehrsmitteln getätigt.

 

Die Maßnahme 2 des Radverkehrskonzepts, Bau eines Radwegs an der Marquardter Chaussee zwischen Fahrland und der Bundesstraße 273, wurde auf Drängen der LH Potsdam durch das Land in des Radwegebedarfsplan an Landesstraßen aufgenommen. Durch die Entwicklungen im Potsdamer Norden wird die LH Potsdam die Baulast auch für diese Straße übernehmen. Dies ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Daher wird nach der Baulastübernahme die LH Potsdam die Planung und den Bau des Radwegs finanzieren. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind in der bisherigen Mittelfristplanung des Haushalts 2018/19 nicht abgedeckt.

 

Die Maßnahme 3 des Radverkehrskonzepts, Bau eines Radwegs an der Bundesstraße 2 zwischen Groß Glienicke und der Landesgrenze, wurde auf Drängen der LH Potsdam durch das Land als vordringliche Maßnahme im Radwegebedarfsplan an Bundesstraßen aufgenommen. Die Umsetzung wird durch das Land bis 2030 angestrebt. Parallel bemüht sich die LH Potsdam beim Bezirk Spandau, die Alternativstrecke durch den Gutspark (Gutsstraße in Kladow) zu verbessern. Dies gestaltet sich aufgrund des denkmalrechtlich geschützten Pflasters bisher als schwierig.

 

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Anlagen

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