Antrag - 20/SVV/0230
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitnahme von Elektro-Rollstühlen in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2020
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20.05.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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19.03.2020
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07.05.2020
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter des städtischen Verkehrsbetriebes - beauftragt, dafür zu sorgen, dass Menschen, die zur Fortbewegung auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind, künftig in Bussen oder Straßenbahnen in der Landeshauptstadt Potsdam widerspruchslos mitgenommen werden. Dazu sind sowohl die dafür notwendigen Voraussetzungen innerhalb der Fahrzeuge zu schaffen, als auch das Fahrpersonal regelmäßig einzuweisen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juni 2020 über den Sachstand zu unterrichten.
Erläuterung
Begründung
Immer wieder wird bekannt, dass Menschen, die auf die Fortbewegung in bzw. mit einem Elektro-Rollstuhl angewiesen sind, nicht in Bussen mitgenommen werden.
Platzprobleme in Bussen und Bahnen führen oft zu Konkurrenz, z.B. zwischen Kinderwagen und Rollstuhlfahrer*innen.
Häufig wird die Mitnahme auch an die Vorlage einer Plakette geknüpft, obwohl es keine Regelungen zur Ausstellung einer solchen Plakette gibt. Ohne Vorlage dieser Plakette werden Rollstuhlfahrer*innen oft auch dann nicht mitgenommen, wenn es offensichtlich keine Platzprobleme innerhalb des Fahrzeuges gibt.
Auch in Potsdam gilt die UN-Behindertenrechts-Konvention. Danach ist eine barrierefreie Mobilität für Menschen mit Behinderungen unverzichtbare Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Die Verkehrsbetriebe der Landeshauptstadt Potsdam müssen Menschen mit Elektro-Rollstühlen uneingeschränkt mitnehmen und dafür die notwendigen Voraussetzungen schaffen.